NRW-Schulen
Wieder hin zur Normalität an unseren Schulen
Das Ministerium für Schule und Bildung Informiert: Ab dem 1. Februar 2023 werden die Coronaregelungen angepasst - und die Maskenpflicht an Schulen wird aufgehoben. Weiterhin gilt: "Wer krank ist, bleibt zu Hause"!
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hob den Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung hervor und erklärte: ,,Mit unserem Handlungskonzept Corona sind die Schulen gut durch den Herbst und den Winter gekommen. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass die Menschen in unserem Land und vor allem auch in unseren Schulen sehr verantwortungsvoll handeln. Das abnehmende Infektionsgeschehen und der hohe Immunisierungsgrad der Bevölkerung und damit auch bei Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler machen es nun möglich, dass wir an unseren Schulen einen großen Schritt hin zu einer gelebten Normalität gehen."
Die Corona-Test-und - Quarantäneverordnung wird mit dem 31. Januar 2023 ersatzlos entfallen.
Testungen
Ab dem 1. Februar entfällt die bisherige fünftägige Isolationspflicht. Ferner entfällt auch zu diesem Zeitpunkt die rechtliche Grundlage für anlassbezogene Testungen in der Schule. In der Folge endet auch die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat.
Masken
In den Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern entscheiden eigenverantwortlich.
Nach dem Wegfall der Isolationspflicht wird jedoch positiv getesteten Personen dringend empfohlen, für den Zeitraum von fünf Tagen in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen. In der ab dem 1. Februar 2023 geltenden Verordnung - wird die allgemeine Empfehlung zum Tragen einer Maske aufgehoben.
Im Krankheitsfall
Es gilt selbstverständlich weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.
Atteste
Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen. (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz). Dies hat das Ministerium für Schule und Bildung erst kürzlich noch einmal klargestellt
Hygiene
An den Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln (Infektionsschutz / Bildungsportal NRW / schulministerium.nrw). Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie regelmäßiges Lüften entsprechend der jeweils aktuellen Hinweise gehören zu einem normalen Schultag.
Abschließend erklärte Schulministerin Feller: ,,Mein Dank richtet sich an alle, die am Schulleben beteiligt sind. Die Pandemie hat Ihnen und uns allen in den vergangenen Monaten und Jahren außerordentlich viel abverlangt. Die Landesregierung wird ihren Teil dazu beitragen, dass dieser lang ersehnte Schritt zur Normalität gelingt und so gut wie möglich abgesichert wird. Natürlich werden wir das Infektionsgeschehen weiter aufmerksam beobachten und bei Bedarf unseren Schulen entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen geben."
Autor:Horst-Peter Nauen aus Hilden |
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