Wahlamt Hilden
Wahlamt ab 19. August geöffnet

Alle Stimmzettel müssen bis Sonntag, 26. September, um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. | Foto: Stadt Hilden
  • Alle Stimmzettel müssen bis Sonntag, 26. September, um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.
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42.247 Wahlbenachrichtigungen befinden sich in Hilden derzeit in der Zustellung oder sind bereits zugestellt worden, sodass in den nächsten Tagen alle Hildener Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung per Post erhalten.

Auch in diesem Jahr rechnet das Wahlamt der Stadt Hilden wieder mit einer erhöhten Stimmabgabe per Briefwahl. Denn diese Art der Stimmabgabe lässt sich kontaktlos gestalten, was schon viele im letzten Jahr bevorzugten, bei der ersten Wahl seit Corona. Die Stimmzettel liegen dem Wahlamt der Stadt Hilden ab Donnerstag, 19. August, um 10 Uhr vor. Alle Wahlberechtigten können dann wie folgt ihre Stimme abgeben: Briefwahlantrag, per Post, Mail, oder online.

Antrag auf Briefwahl

Der Antrag ist auf der Rückseite des Wahlscheins zu finden und muss ausgefüllt an das Wahlamt der Stadt Hilden geschickt werden. Es kann auch ein formloser Antrag gestellt werden. Benötigt werden folgende Daten: Vorname, Nachname, Anschrift und Geburtsdatum. Diese Daten können auch per E-Mail an wahlamt@hilden.de erfolgen. Ebenso kann online unter www.hilden.de/briefwahl ein Antrag gestellt werden. Weitere Infos erteilen die Mitarbeiter des Wahlamts unter Tel. 02103/72-1234.

Briefwahl persönlich beantragen

Die Briefwahl kann auch persönlich beantragt werden und gegebenenfalls die Stimme direkt abgegeben werden. Das Wahlamt der Stadt Hilden befindet sich auf dem Dr. Ellen-Wiederhold-Platz 1 und ist wie folgt geöffnet:

  • montags bis mittwochs von 8 bis 17 Uhr
  • donnerstags von 8 bis 19 Uhr
  • freitags von 8 bis 13 Uhr
  • samstags von 9 bis 13 Uhr

Hier können die Briefwahlunterlagen direkt in Empfang genommen werden. Wahlberechtigte benötigen dafür entweder die bereits zugestellte Wahlbenachrichtigung oder einen Personalausweis. Es kann direkt vor Ort gewählt werden, die Unterlagen können aber auch mit nach Hause genommen werden. Im Wahlamt besteht Maskenpflicht. Weil vor Ort alle Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können, ist ein Besuch des Wahlamtes ohne feste Terminvereinbarung möglich.

Abgabe der Stimmzettel

Wichtig ist, dass alle Stimmzettel bis Sonntag, 26. September, um 18 Uhr wieder im Wahlamt eingegangen sein müssen. Später eingehende Stimmabgaben werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt.

Autor:

Lokalkompass Hilden aus Hilden

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