NRW-Schulstart 2022
Testpflicht an den Schulen wird ausgeweitet

Ausgeweitete Testpflicht zum Schulstart | Foto: fotoArt by Thomy Weiss/pixelio.de
  • Ausgeweitete Testpflicht zum Schulstart
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Mit dem Schulstart nach den Weihnachtsferien, nehmen künftig auch Geimpfte und Genesene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte  verpflichtend an den regelmäßigen Corona-Tests in den Schulen teil.

NRW-Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: ,,Mit verpflichtenden Tests auch für Geimpfte und Genesene sorgen wir für zusätzliche Sicherheit."
Ab dem kommenden Montag, 10. Januar 2022, nehmen auch Geimpfte und Genesene verpflichtend an den regelmäßigen Tests in den Schulen teil. Die erweiterte Testpflicht gilt für Schüler*innen, Lehrkräfte sowie für das gesamte darüber hinaus in den Schulen tätige Personal.
Die hierfür erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung soll rechtzeitig auf den Weg gebracht werden, dass sie ab dem 10. Januar gelten.

Ausreichend Testmaterialien vorhanden
,,Mit den verpflichtenden Tests für Geimpfte und Genesene sorgen wir an unseren Schulen nach den Weihnachtsferien für zusätzliche Sicherheit. Um den für unsere Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht auch in diesem Jahr bestmöglich abzusichern, haben wir schon vor und in den Ferien die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Zum Schulstart verfügen alle Schulen über eine ausreichende Anzahl sensitiver Tests und qualitativ hochwertiger Testmaterialien, um die erweiterte Testpflicht umzusetzen", so Schulministerin Gebauer.

So kommen am ersten Schultag bei allen Schüler*innen an den weiterführenden Schulen Antigen-Selbsttests zu Anwendung. Auch an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe werden am 10. Januar alle Schüler*innen mit den "Lolli-Tests" getestet. Dabei geben die Kinder erstmals auch eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit ab, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunien.

Um das Infektionsgeschehen zu kontrollieren
,,Die engmaschigen Testungen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere Kinder und Jugendlichen auch während der Pandemie ihr Recht auf Bildung in den Schulen wahrnehmen können. Indem darüber hinaus Infektionen landesweit erkannt und Infektionsketten früzeitig unterbrochen werden, leisten die schulischen Testungen auch einen wichtigen Beitrag dazu, das Infektionsgeschehen in der Gesellschaft insgesamt wirksam zu kontrollieren", erklärte Ministerin Gebauer abschließend.

Autor:

Horst-Peter Nauen aus Hilden

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