Kreis Mettmann
Steht die CO-Pipeline vor der Inbetriebnahme?
Das ist ein herber Rückschlag im Kampf gegen die CO-Pipeline: Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster vom vergangenen August wurden zurückgewiesen. Landrat Thomas Hendele rechnet aber nicht mit einer kurzfristigen Inbetriebnahme.
Bundesverwaltungsgericht lässt Revison nicht zu:
In dem seit vielen Jahren andauernden Rechtsstreit um den Bau und die Inbetriebnahme einer durch das Kreisgebiet Mettmann verlaufenden CO-Pipeline der 'Covestro AG' hat das Bundesverwaltungsgericht den Instanzenzug der unter anderem vom Kreis Mettmann unterstützten Privatkläger abgewiesen und beendet - das Urteil ist rechtskräftig.
Das ist nicht nachvollziehbar
Mit großem Bedauern nahm Landrat Thomas Hendele die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf: ,,Ich finde insbesondere nicht nachvollziehbar, dass die umfangreich aufgeworfenen grundsätzlichen Fragestellungen aus der Planfeststellung des Projekts nicht zur Zulassung der Revision geführt haben. Fakt ist aber, dass damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts nun rechtskräftig ist. Der Kreis Mettmann und die beteiligten Städte lehnen dieses Projekt nach wie vor ab. Obendrein fehlt immer noch das Sicherheitskonzept der Betreiberin. Zudem sind noch zahlreiche weitere Klageverfahren gegen das Projekt in erster Instanz anhängig, sodass mit einer kurzfristigen Inbetriebnahme der CO-Pipeline nicht zu rechnen ist."
"Die Fa. Covestro sollte sehr eingehend prüfen, ob sie gegen den erklärten Willen des Kreises und der beteiligten Städte, und gegen den Willen der Bevölkerung im Kreis Mettmann einen 15 Jahre alten Planfeststellungsbeschluss realisiert", ergänzt Landrat Hendele.
Landrat Hendele ergänzt: ,,Unser Dank gilt allen, die in Bürgerinitiativen sich gegen die CO-Pipeline gewandt haben und die seit 2007 den Willen der Menschen im Kreis Mettmann sehr eindrucksvoll artikuliert haben."
CO ist eine tödliche Gefahr!
Durch die Rohrleitung soll CO (Kohlenmonoxid) in großen Mengen transportiert werden. CO ist ein unsichtbares Giftgas, dass dazu noch geruchlos und so für Betroffene nicht wahrzunehmen ist.
Da CO sich in der Luft nicht verfüchtigt, sondern bodennah ausbreitet, ist jeder Austritt von CO eine tödliche Gefahr für Mensch und Tier!
Autor:Horst-Peter Nauen aus Hilden |
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