Start ins Schuljahr 2022/23
So startet NRW in das neue Schuljahr
Schulministerin Dorothee Feller setzt auf frühzeitige Klarheit und Verlässlichkeit für einen guten Start ins Schuljahr 2022/23: Landesweit wurden rund 5.500 Schulen über Regelungen für den Schulbetrieb nach den Sommerferien informiert.
An den Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt im Schuljahr 2022/23 die Empfehlung zum Tragen einer Maske. Testungen erfolgen anlassbezogen und in der Regel zu Hause. Über diese und weitere Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien hat das Schulministerium am Donnerstag, 28. Juli 2022, informiert.
Schulbetrieb ohne größere Einschränkungen
NRW-Schulministerin Drothee Feller erklärte: ,,Um unseren Schulen einen guten Start ins neue Schuljahr zu ermöglichen, geben wir ihnen frühzeitig Klarheit und Verlässlichkeit. Gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und im engen Austausch mit allen am Schulleben beteiligten Akteuren haben wir ein Konzept erarbeitet, das einen umsichtigen Schulbetrieb erlaubt und dabei ohne größere Einschränkungen auskommt. Mit der Empfehlung zum Tragen einer Maske und den anlassbezogenen Tests stärken wir in dieser Phase der Pandemie bewusst die Eigenverantwortung vor Ort."
Tests vor dem Schulbesuch zu Hause
Die Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske in den Innenräumen der Schulen wird durch anlassbezogene Tests ergänzt, die in der Regel vor dem Schulbesuch zu Hause durchgeführt werden sollen. Das heißt: Treten bei einer Schülerin oder bei einem Schüler, vor Schulbeginn Symptome auf, die typischerweise auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, so führen sie zu Hause einen Selbsttest durch.
Eine Testung in der Schule ist dagegen nur noch vorgesehen, wenn erstens bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht zu Hause getestet werden konnten, offenkundig typische Symptome vorliegen - oder zweitens die Symptome von Schüler:innen, die am Morgen noch negativ getestet wurden, deutlich zunehmen oder drittens wenn Symptome erst im Verlaufe des Schultags auftreten. In allen Fällen gilt: Ist der Test negativ, können die Schüler:innen die Schule besuchen beziehungsweise ihren Schultag fortsetzen.
Die Regelung für das anlassbezogene Testen gelten gleichermaßen für alle an den Schulen tätigen Personen.
Tests werden zur Verfügung gestellt
Die Schulen stellen künftig sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch allen an den Schulen tätigen Personen Tests zur Verfügung, mit denen sie bei Bedarf zu Hause testen können.
Um den Schulstart nach den Sommerferien zusätzlich abzusichern, besteht am ersten Unterrichtstag zudem für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule zu testen. Damit zum Schulstart und in den ersten Schulwochen ausreichend Tests vorhanden sind, hat das Schulministerium eine Belieferung sämtlicher Schulen zwischen dem 1. und 8. August 22 veranlasst. Anschließend können die Tests von den Schulen über das bekannte Bestellportal bestellt werden.
Ergänzt werden die Empfehlung zum Tragen einer Maske und die anlassbezogenen Tests durch die an den Schulen bereits eingeübten Regeln zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz, vor allem durch regelmäßiges Lüften der Klassenräume. Um die Schulen hierbei zu unterstützen, wir das Land die Anschaffung von CO2-Messgeräten ermöglichen, die vom Corona-Expertenrat der Bundesregierung empfohlen werden.
Autor:Horst-Peter Nauen aus Hilden |
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