Kürzungen im Hildener Haushaltsplan
Schulobst gestrichen
Die bislang freiwillige Sonderleistung der VGS Astrid-Lindgren-Schule, Kinder mit Obst zu versorgen, entfällt vorerst. Das teilt die Stadt mit. Grund sind die Streichungen von freiwilligen Leistungen im städtischen Haushaltsplan.
Nach Angaben der Verwaltung gibt es in den Hildener Grundschulen gibt es drei verschiedene Betreuungsangebote: Die Offene Ganztagsschule (OGS), die Verlässliche Grundschule (VGS) und seit 2017 zusätzlich die VGS+.
Die OGS bietet Bildungs- und Betreuungsangebote bis mindestens 16 Uhr. Dafür zahlen die Eltern - gestaffelt nach Bruttojahreseinkommen - monatlich bis zu 170 Euro. Hinzu kommen 64 Euro für die Mittagsverpflegung.
Die VGS+ stellt die Betreuung nach Unterrichtsende bis 14.30 Uhr sicher und enthält ebenfalls eine warme Mahlzeit. Die Kosten belaufen sich auf 35 Euro plus 64 Euro Essensbeitrag.
In der VGS werden die Kinder für 35 Euro im Monat täglich bis 14 Uhr betreut. In dem Beitrag von umgerechnet rund zwei Euro/Tag ist die Verpflegung nicht enthalten.
Großzügiger Weise hat die VGS der Astrid-Lindgren-Schule über einen längeren Zeitraum auch den rund 100 Kindern in der VGS-Betreuung kleine Snacks wie Äpfel und Birnen angeboten. Diese wurden aus dem allgemeinen Betreuungsbudget querfinanziert.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage verringert sich nun dieses Betreuungsbudget. Eine freiwillige Sonderleistung wie sie die VGS der Astrid-Lindgren-Schule in der Vergangenheit angeboten hat, ist dann nicht mehr möglich. Darüber hat die VGS die Eltern im Januar 2020 schriftlich informiert.
Um dem Wunsch nach frischem Obst und Gemüsen dennoch nachkommen zu können, bewirbt sich die Stadt Hilden für das Programm „Schulobst und -gemüse“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei fördert das Land 300 g Obst und Gemüse pro Grundschüler/in pro Woche. Das Bewerbungsverfahren für das kommende Schuljahr startet voraussichtlich im März/April 2020.
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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