Sammelklage - Fernwärme - EON - Stadtwerke Erkrath
Sammelklage gegen Stadtwerke Erkrath

Die Morgenpost aus Berlin titelt.

Nachzahlungsforderung trifft die Fernwärme-Kunden der Stadtwerke Erkrath wie ein Schlag ins Gesicht.

Seit dem 1. Januar 2022 ist das Fernwärmenetz teil der Stadtwerke Erkrath. Noch ist das Netz aber an EON verpachtet.

Mit der Sammelklage will der Verbraucherschutzbund Bundesverband in Berlin (vzbv) direkte Rückerstattungen für teilnehmende Verbraucherinnen und Verbraucher einklagen.

Nach Einschätzung des vzbv sind die Preiserhöhungen nach 2020 bei Eon und Hansewerk Natur unwirksam, weil die Preisänderungsklauseln, nach denen Versorger Preisanpassungen vornehmen dürfen, nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Betroffene Kunden können sich der Sammelklage kostenlos anschließen

Auch Bundeskartellamt prüft Versorger
Das Bundeskartellamt nimmt aus diesem Grund ebenfalls mehrere Versorger unter die Lupe.
Fernwärmekunden stecken grundsätzlich in einer Preisfalle: Sie sind abhängig vom jeweiligen Versorger vor Ort. Ein Wechsel zur Konkurrenz ist nicht möglich, da diese nicht vorhanden ist. „Fernwärmeversorger verfügen in ihren jeweiligen Netzgebieten über eine Monopolstellung“.
Die Klage wurde vom Bundesverband wurden für Eon beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Das Gericht entscheidet über eine „unverzügliche“ Eröffnung dieses Klageregisters beim Bundesamt für Justiz.  Auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz (BfJ) können Verbraucher:innen öffentlich einsehen, welche Sammelklagen erhoben wurden. Dort können Sie sich dann der neuen Klageart auch anschließen. Notieren Sie sich den Termin Anfang Januar 2024, dann müßte das Gericht das Klageregister eröffnet haben, die Beamten im Ministerium entsprechend die Information eingestellt haben.

Kostenlose Teilnahme an der Sammelklage

Alle betroffenen Verbraucher können sich der neuen Sammelklage anschließen und müssen sich dafür in ein Klageregister eintragen. Das Bundesamt schickt nach der Registrierung jedem eine Anmeldebestätigung.

Über Klagen des vzbv und der Verbraucherzentralen können sich Interessierte auf den Webseiten www.sammelklagen.de und www.verbraucherzentrale.de informieren.

Wenn der vzbv die Sammelklage gewinnt, muss EON den Gesamtbetrag aller Zahlungsansprüche an einen „Sachverwalter“ bezahlen. Dieser prüft die Ansprüche der eingetragenen Verbraucher und überweist ihnen den Betrag. Das Verfahren geht eventuell auch zunächst in die nächste Instanz an den Bundesgerichtshof (BGH).

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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