Plan liegt aus: Verbot von Vergnügungsstätten

- Der Plan liegt bis Freitag, 7. Juli öffentlich im Rathaus aus.
- Foto: Symbolfoto.
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Die Stadt Hilden stellt die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nummer 165 auf. Ziel ist eine Neufassung der textlichen Festsetzungen. Entlang der Kirchhofstraße, zwischen Gabelung und Kreisgesundheitsamt, sollen weder Bordelle noch Swingerclubs oder Wettbüros entstehen.
Hierzu liegt der Plan, einschließlich Begründung bis Freitag, 7. Juli, öffentlich aus. In dieser Zeit können Interessierte den Entwurf einsehen und Stellungnahmen abgeben. Der Offenlageraum, Am Rathaus 1, vierte Etage, Zimmer 440, ist zu folgenden Zeiten geöffnet: montags und freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit dem Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden einen Termin zu vereinbaren. Ansprechpartner ist Georg Oreskovic unter der Rufnummer (02103) 72418, oder der E-Mail Adresse georg.oreskovic@hilden.de. Am Pfingstmontag, 5. Juni, an Fronleichnam, 15. Juni, und am 23. Juni (Betriebsausflug) bleibt das Rathaus geschlossen.
Eine Karte des Plangebietes sowie der Entwurf des Bebauungsplans ist auf der Internetseite www.hilden.de/bebauungsplan165-01 zu finden.
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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