Gesetzesentwurf liegt vor
Michaela Noll: Kinder schützen
Der Deutsche Bundestag hat sich Mitte Oktober in einer ersten Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim sogenannten Cybergrooming beraten.
Cybergrooming ist die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Minderjährigen im Internet zwecks Anbahnung sexueller Kontakte. Hierzu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnet für den Südkreis Mettmann, Michaela Noll: „Ich bin froh, dass wir endlich mit den parlamentarischen Beratungen zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergrooming beginnen. Mit dem Gesetzentwurf stärken wir die Ermittler, verhindern gegebenenfalls weitere Straftaten und schützen somit unsere Kinder. Wer versucht, sich auf diese Art an Kinder heranzumachen, zeigt damit seinen Entschluss, Kinder zu täuschen und gegebenenfalls auch zu missbrauchen. Das muss reichen, damit die Ermittler wirksam einschreiten können. Von Praktikern wissen wir, dass sie ohne die Versuchsstrafbarkeit häufig kein Ermittlungsverfahren einleiten können.“
Gesetzentwurf liegt vor
Auf Druck der Union war dieses Anliegen deshalb in den Koalitionsvertrag gekommen. Nun hat das Justizministerium den überfälligen Gesetzentwurf vorgelegt. Die parlamentarischen Beratungen dienen dem Ziel, den Schutz der Kinder noch weiter auszubauen und das Strafmaß zu erhöhen. Die CDU/CSU-Fraktion hat dazu bereits eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen beschlossen. Die bisherigen Regelungen reichen hierfür in unserer digitalen Welt nicht aus.
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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