Michaela Noll begrüßt Entscheidung
Meisterpflicht wieder eingeführt

Michaela Noll_und Dr Carsten Linnemann begrüßen die Wiedereinführung der Meisterpflicht. | Foto: Privat

 Die CDU-Bundestagsabgeordnete und Bundestagsvizepräsidentin a.D. für den Südkreis Mettmann, Michaela Noll, begrüßt die Reform der Handwerksordnung, mit der ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt wird.

„Die Ausdauer der Unionsfraktion wird belohnt! Die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewer-ken wird kommen. Damit wird der Fehler der rot-grünen Bundesregierung von 2004, unter der Beachtung bundes- und europarechtlicher Bewertung, endlich korrigiert“, freut sich Michaela Noll und ergänzt: „Das Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung.“

Meisterbrief Garant für Qualität 

Die Union ist davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung auch maßgeblich zur Si-cherung des Fachkräftenachwuchses bei. Auch Kreishandwerksmeister Thomas Grünendahl zeigt sich begeistert: „Wir haben diese Entscheidung sehnsüchtig erwartet und es ist toll, dass die CDU seit 2004 so dafür gekämpft hat!“
Nach intensiven Dialog des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und einer umfassenden Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages mit allen Gewerken und Sozialpartnern, wird nun vorgeschlagen, für diese zwölf Gewerke die Meisterpflicht wieder einzuführen:
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Betonstein- und Terrazzohersteller
Estrichleger
Behälter- und Apparatebauer
Parkettleger
Rollladen- und Sonnenschutztechniker
Drechsler und Holzspielzeugmacher
Böttcher
Glasveredler
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Raumausstatter
Orgel- und Harmoniumbauer

Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie soll nun zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung folgen die Beratungen im Bundesrat und Bundes-tag, so dass die Änderung der Handwerksordnung voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft tritt.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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