Test-Pflicht an Schulen
Künftig Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler
Die NRW-Landesregierung wird eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler einführen. Die Ausgestaltung der Tests sowie die rechtlichen Grundlagen werden derzeit mit anderen Bundesländern ausgetauscht und rechtzeitig vor Schulbeginn bekanntgegeben.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: ,,Nordrhein-Westfalen war und ist seit Beginn der Pandemie darauf Bedacht, das Recht auf Bildung bestmöglich mit dem Infektions- und Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen. Bei der weiteren Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie spielen Tests eine wichtige Rolle. Sie sorgen dafür, dass Infektionen entdeckt und Infektionsketten durchbrochen oder sogar vermieden werden können und somit der Schulbetrieb sicherer wird."
Zwei Selbsttests pro Woche
Bereits in der letzten Märzwoche hat das Ministerium für Schule und Bildung darüber informiert, dass es nach den Osterferien zunächst keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben wird. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen Schulen zunächst auf der Grundlage der Schulmail vom 25. März 2021 für die Dauer von zwei Wochen in den Wechselunterricht starten. Nach den Osterferien sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Schulen zwei Mal pro Woche Selbsttests durchführen.
Bereits vor den Ferien wurden die weiterführenden Schulen mit Selbsttests beliefert. Die Auslieferung wird auch in den Ferien nach den Ostertagen fortgesetzt und um den Kreis der Grund- und Förderschulen erweitert. Damit wird sichergestellt, dass bei Schulstart für alle Schülerinnen und Schüler zwei Selbsttests pro Woche bereitstehen, so das Ministerium für Schule und Bildung.
,,Mit der Testpflicht schaffen wir eine weitere Voraussetzung dafür, dass so viel Unterricht wie möglich in Präsenz stattfinden kann", so Schulministerin Gebauer.
Autor:Horst-Peter Nauen aus Hilden |
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