Baustraße: Sonderregelungen könnten greifen
Keine Beitragsbescheide unterm Hildener Weihnachtsbaum

Die Anwohner der Baustraße erhalten in diesem Jahr keine Straßenausbaubeitrags-Bescheide | Foto: Karl Heinz Gutmann auf pixabay

"In diesem Jahr werden keine Beitragsbescheide unter dem Weihnachtsbaum der Baustraßenanwohner liegen. Das teilt Ludger Reffgen, Faktionsvorsitzender der Bürgeraktion (BA) Hilden mit.

"Das ist das Ergebnis der Beratungen in der jüngsten Sitzung des Stadtrats." "Reffgen erinnert daran, das über zwei Jahre an der Baustraße gewerkelt wurde. Seit Herbst 2017 seien die Bauarbeiten beendet. Die Stadt möchte 310.000 Euro der Ausbaukosten auf die Anlieger umlegen. Das nordrhein-westfälische Abgabengesetz, das eine Gemeinde grundsätzlich dazu berechtigt, ist höchst umstritten. In vielen anderen Bundesländern wurde es bereits abgeschafft. In NRW lehnt die Landesregierung das ab.
Eine Volksinitiative, initiiert vom Bund der Steuerzahler und in Hilden aktiv unterstützt von der Bürgeraktion (BA), laufe dagegen Sturm und verlangt weiter eine Gesetzesänderung. Ihr Ziel ist die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, weil die Straßen von allen genutzt werden und nicht nur von den Eigentümern. Der könne Kosten nicht auf die Mieter umlegen, obwohl diese die Straße nutzen. Deshalb müssten die Ausbaukosten aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden, so die Argumentation.
Unter dem Druck von annähernd einer halben Million Unterschriften hat die Landesregierung signalisiert, einlenken zu wollen.

Neuer Gesetzesentwurf

Nach aktuellem Stand eines Gesetzesentwurfs sollen künftige Straßenausbauten nur noch zu 50 Prozent den Hausbesitzern in Rechnung gestellt werden können. Und es soll ergänzende Sonderregelungen geben, die eine niedrigere Verzinsung vorsehen und die jeden Beitragszahler berechtigen, Ratenzahlungen und Stundungen in Anspruch zu nehmen, ohne seine Vermögensverhältnisse offen legen zu müssen. Außerdem haben die Anwohner künftig ein Mitspracherecht, wie die Straße ausgebaut werden soll. Eine gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung sieht die noch gültige Fassung nicht vor.
Der Straßenausbau an der Baustraße ist zwar schon abgeschlossen, doch von den vergünstigten Sonderregelungen könnten auch die dortigen Anwohner profitieren - vorausgesetzt, die Beitragsbescheide der Stadt kommen nicht zu früh. Denn die geplanten Erleichterungen sollen frühestens erst ab Januar 2020 gelten. Darauf machte BA-Fraktionschef Reffgen im Rat aufmerksam und bat darum, den Eigentümern zwischen Lindenplatz und Forstbachstraße den Rechtsweg zu den Erleichterungen nicht zu verbauen.
Der Stadtrat vertagte daraufhin die abschließende Entscheidung über einen seit Frühjahr vorliegenden Bürgerantrag auf Ende März 2020.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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