Bürgersteig auf der Heiligenstraße: Schmaler nach Errichtung eines Neubaus oder nicht?
Ist der Gehweg geschrumpft?

Beim früheren Zustand sei der Gehweg insgesamt breiter gewesen, sagt die BA. Die Stadt hätte einen breiteren Fußweg per Bebauungsplan einplanen können. Foto: Privat
  • Beim früheren Zustand sei der Gehweg insgesamt breiter gewesen, sagt die BA. Die Stadt hätte einen breiteren Fußweg per Bebauungsplan einplanen können. Foto: Privat
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Ein ohnehin schmaler Bürgersteigs auf der Heiligenstraße soll nach Errichtung eines Neubaus noch schmaler geworden sein, moniert die Bürgeraktion (BA).

„Man konnte im Rohbau schon sehen, worauf das hinausläuft. Nachdem dieser fertig war, haben uns Anwohner die Türen eingerannt“, berichtet BA-Fraktionschef Ludger Reffgen. Eine Mutter mit Kinderwagen und zweitem Kind an der Hand würde den Mini-Bürgersteig nicht ungehindert passieren können. Reffgen: „Der Abstand zwischen Bordsteinkante und dem früheren Vorgartenzaun hat sich jetzt bei der vorspringenden Hauswand des Neubaus deutlich verringert - bei Begegnungsverkehr wird es schwierig.“ 

Altbebauung dicht an der Straße

Nun ist der Bürgersteig auf der Heiligenstraße ohnehin stellenweise äußerst schmal, was von vielen Fußgängern als unangenehm empfunden würde. Die geringe Gehwegbreite muss jedoch hingenommen werden, weil die Altbebauung sehr dicht an der Straße steht. Reffgen: „Da bietet ein Neubau ungleich mehr Chancen, nicht die gleichen Fehler wie früher zu machen und Fußgängern mehr Platz einzuräumen. Sollte man denken.“ Umso ärgerlicher sei es, wenn ein Neubau so stark ins Straßenprofil ragt, dass der Gehweg noch schmaler wird, als er bisher schon war. So geschehen bei einem neuen Eckhaus zur Südstraße. Das hat die Bürgeraktion (BA) nun kurz vor Fertigstellung des Bauprojekts bei der Bauverwaltung erneut beanstandet. Reffgen verständnislos: „Muss die Stadt einen Baukörper genehmigen, der bis an die Grundstücksgrenze heran reicht? Das ist doch von öffentlichem Interesse, dass ein ausreichend breiter Gehweg dort vorhanden ist.“ Er bedauert, "dass dem Fußgänger als schwächstem Verkehrsteilnehmer nicht mehr Platz zugestanden werde".

Seitens der Stadt heißt es: „Der Gehweg ist nicht schmaler geworden. Früher lagen zwischen dem ehemaligen Einfamilienhaus und der Heiligenstraße ein Vorgarten sowie ein niedriger Stabgitterzaun. Aufgrund der Nachbarschaft war und ist es aber möglich, das Grundstück wie bei den südlich gelegenen Häusern Heiligenstraße 64 bis 70 bis an die Hinterkante des Bürgersteigs zu bebauen.“Bei dem dreistöckigen Neubau mit Staffelgeschoss grenzt nun der Erker an den Bürgersteig der Heiligenstraße, der Hauptbaukörper hält zum Bürgersteig einen Abstand von circa 0,5 Meter. „Dadurch wirkt der Gehweg gegenüber früher optisch schmaler als er tatsächlich ist. Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur hat bereits bestätigt, dass sich das Mehrfamilienhaus inklusive Erker vollständig auf dem privaten Grundstück befindet“, heißt es weiter in der Stellungnahme der Stadt.

Reffgen: "Es mag sein, dass der Neubau haarscharf die Grundstücksgrenze einhält. Tatsache ist aber auf jeden Fall, dass zur Zeit des früheren Anwesens mit dem sogenannten 'Stabgitterzaun', der den ehemaligen Vorgarten einfriedete, ein deutlich breiterer Bürgersteig übrig blieb - etwa der Abstand von 0,5 Meter, von dem die Verwaltung in ihrer Stellungnahme jetzt spricht. Bei der jetzt verbleibenden Gehwegbreite von kaum einem Meter ist das viel. Auf jeden Fall trifft das für den Bereich des vorspringenden Erkers zu. Davon hat sich auch der Stadtentwicklungsausschuss im Rahmen einer Ortsbesichtigung überzeugt. In diesem Zusammenhang zwischen Erker und "Baukörper" zu differenzieren, hilft nicht weiter, denn Fakt ist, dass der Gehweg im Bereich des Erkers am schmalsten ist. Es ist also keineswegs so, dass der Gehweg jetzt nur 'optisch schmaler' wirkt, wie es in der Stellungnahme der Stadt heißt. Mit der Feststellung soll offenbar eine optische Täuschung suggeriert werden."
Die Stadt müsse als Genehmigungsbehörde eine den Bürgersteig weiter einschränkende Bebauung nicht zulassen - zur Not mit einem Bebauungsplanverfahren. Reffgen: „Im Übrigen hat die Stadt in solchen Fällen die Möglichkeit, mit dem Grundstückseigentümer über den Ankauf eines schmalen Grundstücksstreifens zur Verbreiterung des öffentlichen Gehwegs zu verhandeln, wie das gelegentlich anderenorts praktiziert wird.“

Autor:

Marjana Križnik aus Düsseldorf

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