Ukraine-Tierschutz
Hilfe für mitgebrachte Heimtiere von Ukraine-Flüchtende

Geflüchtete aus der Ukraine und Ihre Haustiere | Foto: w.r.wagner/pixelio.de
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In dieser schweren Krisensituation sollten privat auf der Flucht mitgebrachte Heimtiere, wenn möglich, nicht von ihren Tierhaltern getrennt werden: so die Nordrhein-Westfälische Tierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn.

Auf der Flucht vor dem Krieg erreichen derzeit täglich hunderte Menschen die Landesunterkünfte in Nordrhein-Westfalen. Viele der geflüchteten Personen aus der Ukraine führen Heimtiere - vor allem Hunde und Katzen, aber auch Nager und Vögel - mit sich.
Grundsätzlich gelten für die Einführung von Heimtieren in die EU strenge tierseuchenrechtliche Bestimmungen, um etwa Tollwutinfektionen in Deutschland keine Chance zu geben.
Aufgrund der besonderen Krisensituation haben sich alle Bundesländer in Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut auf ein erleichtertes Verfahren bei der Einführung von Haustieren aus der Ukraine.

Geflüchtete Personen, die eine Unterkunft erhalten haben, müssen ihre mitgebrachten Tiere bei den zuständigen kommunalen Veterinärbehörden melden, um eine amtliche Beobachtung von Heimtieren zu gewährleisten. Aufgrund der Flucht können Halterinnen und Halter die Tiergesundheitsvoraussetzungen wie Tollwutimpfung, Mikrochipkennzeichnung und Labor-Blutuntersuchungsbefund zur Bestätigung einer stabilen Tollwutimpfung in der Regel nicht erfüllen oder nachweisen. Daher ist eine Beobachtung durch die Veterinärbehörden erforderlich.

Tollwutimpfung
Falls erforderlich, müssen betroffene Heimtiere schnellstmöglich gegen Tollwut geimpft, gekennzeichnet und mit einem Heimtierausweis versehen werden.

In Landesunterkünften für aus der Ukraine Vertriebene und andere geflüchtete Menschen ist eine gemeinsame Unterbringung von Schutzsuchenden und ihren Haustieren nicht möglich.

Für solche Notfälle organisiert die NRW-Tierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn ein Netzwerk von privaten Organisationen und Verbänden, die alternative Unterbringungsmöglichkeiten bei Privatpersonen zur Verfügung stellen können.
,,In dieser schweren Krisensituation sollten Tiere wenn möglich, nicht von ihren Tierhaltern getrennt werden. Wir sammeln derzeit Kontaktdaten von Einzelpersonen, Vereinen und bereits entstandenen Netzwerken, welche ehrenamtlich organisiert Unterbringungs- und Hilfsmöglichkeiten für Menschen mit ihren Heimtieren anbieten. So können solche Orte gefunden und angeboten werden, die Geflüchtete und ihre Heimtiere direkt eine gemeinsame Unterbringung ermöglichen", so von Dehn.

Über die E-Mail-Adresse TierSCHB@mulnv.nrw.de  des Büros der nordrhein-westfälischen Tierschutzbeauftragten können Sie jederzeit Hilfsangebote für mögliche Unterbringungen von Heimtieren melden.

Autor:

Horst-Peter Nauen aus Hilden

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