Antrag für nicht-deutsche EU-Bürger zur Europawahl bis zum 5. Mai
Eintrag ins Wählerverzeichnis

Wahlberechtigte aus anderen EU-Staaten können auch vor Ort wählen. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Hilden. Vom 23. bis 26. Mai findet in der Europäischen Union die neunte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, 26. Mai.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedsstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedsstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen.

Dafür sind folgende Voraussetzungen notwendig: Sie müssen
am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindesten drei Monaten im Wahlgebiet oder in den übrigen Mitgliedstaaten der EU eine Wohnung oder sich gewöhnlich aufgehalten haben. Jede Person darf aber nur einmal wählen.

Antrag bis zum 5. Mai stellen

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich die EU-Bürger, die in Hilden gemeldet sind, in das Wählerverzeichnis der Stadt Hilden eintragen lassen, sofern sie dies nicht bereits bei einer der vorherigen Wahlen getan haben. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss beim Wahlamt bis spätestens zum 5. Mai einen Antrag gestellt werden. Dieser kann per Post an das Wahlamt gesendet werden: Stadt Hilden, Wahlamt, Postfach 100880, 40708 Hilden. Das Formular und ein Merkblatt stehen unter: www.bundeswahlleiter.de zum Download bereit. Außerdem sind sie beim Wahlamt der Stadt Hilden (www.hilden.de/wahlen) erhältlich.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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