Kritik an Hildener Bauplan "An den Linden"
BA: "Dem Viertel droht Gesichtsverlust"
"Dem Viertel An den Linden droht ein Gesichtsverlust", befürchtet Ludger Reffgen, Fraktionsvorsitzender der Bürgeraktion Hilden (BA). Die Ziele "historisches Siedlungsbild erhalten versus großzügige Neubauten - sind nicht unter einen Hut zu bringen", lautet die These von Reffgen.
Für den Denkmalschutz habe es zwar nicht gereicht. Dennoch gelte die Siedlung "An den Linden" für die Entwicklungsgeschichte im Hildener Süden als "historisch". Kürzlich habe der gemeinnützige Bauverein den Stadtrat mit umfangreichen Neubauplänen konfrontiert. Sollten sie umgesetzt werden, "werde die Siedlung in einigen Jahren ihr Gesicht verlieren". Davon ist die Bürgeraktion (BA) überzeugt.
B-Plan durchgewinkt
Während der zurückliegenden Sitzung habe der Stadtrat die Baupläne der Genossenschaft gegen die Stimmen der BA zunächst einmal durchgewinkt. "Die Pläne sind so gravierend - die Beschreibung des Vorhabens umfasst alleine über dreißig Seiten -, dass nach dem gültigen Baurecht ein förmliches Bebauungsplan-Änderungsverfahren rechtlich unausweichlich ist", so Reffgen.
Die Stadtverwaltung habe der Politik jedoch vorgeschlagen, dieses in verkürzter Form, das heißt mit eingeschränkter Öffentlichkeitsbeteiligung, durchzuführen. Dies seit rechtlich zulässig. "Aber ist es auch der Tragweite für die Siedlung, für die dort wohnenden Menschen und für das Ortsbild angemessen?", fragt sich die BA und meint "Nein".
"Warum Eilverfahren?"
Die BA habe kein Verständnis dafür, die Pläne im Eilverfahren durch die Beratung zu peitschen. Schon gar, da sich das historische Ortsbild, wenn die neuen Häuser in einigen Jahren gebaut sein werden, grundlegend ändern werde. Denn, daran führe kein Weg vorbei: "Der Erhalt des jetzigen Siedlungscharakters und eine Neubebauung mit Mehrfamilienhäusern nach wirtschaftlich optimierten Maßstäben passen nicht zusammen."
Bei der Bürgeraktion ärgere man sich darüber, dass das Rathaus und die Mehrheitsfraktionen nicht den Mut haben, dieses den Bürgern deutlich zu sagen. Wer, wie die Bauverwaltung behaupte, das Siedlungsbild bleibe weitgehend erhalten, täusche darüber hinweg, dass beides gar nicht unter einen Hut passe.
Erscheinungsbild ändert sich
Zwar räume die Stadt ein, dass sich das heutige Bild der Siedlung insbesondere auf beiden Seiten der Straße An den Linden und an der Kölner Straße im Laufe der kommenden Jahre ändern könne. Schlussendlich bleibe von den siedlungsprägenden Elementen jedoch nicht mehr übrig, als die Straßenbäume. Nicht einmal die aus dem Rathaus für das Erscheinungsbild so wichtig eingestuften Metallzäune ließen sich dauerhaft erhalten. "Sie werden vermutlich über kurz oder lang Auto-Stellplätzen zum Opfer fallen."
Um so wichtiger sei es, Größe und Umfang der Neubauten an den bestehenden Gebäuden zu orientieren. Wenn man den historischen Siedlungscharakter erhalten wolle, müsse man mit den Neubauplänen An den Linden viel einfühlsamer umgehen, eine sorgfältigere Planung vorlegen.
"Leider wird dies vielerorts in Hilden vernachlässigt, weil sich kaum jemand bei Zeiten für das spätere Aussehen und die Entwicklung des Stadtbilds interessiert", stellt BA-Fraktionschef Reffgen kritisch fest. "Es ist sträflich, die Entwicklung größtenteils wirtschaftlichen Interessen zu überlassen."
BA hat nichts gegen neue Wohnungen
Reffgen betont, "dass wir grundsätzlich nichts gegen den Bau neuer Wohnungen haben. Aber man soll ehrlich sagen, was und wie sich etwas verändert." Und der Umbau werde sich sukzessive kommen, weil "nach unseren Informationen die jetzigen Bewohner der Häuser ein lebenslanges Wohnrecht besitzen." Werden die Wohnungen frei, entstünden Mehrfamilienhäuser. Garagen seien nach dem B-Plan nicht vorgesehen. Ob am Ende ausreichend Parkplätze für alle Mieter bereitstünden, bezweifelt Reffgen.
Entwurf liegt aus
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 10. Juli die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 151, 1. vereinfachte Änderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Plangebiet liegt im Hildener Süden. Der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung und Anlagen liegt in der Zeit vom 12. August bis 20. September (einschließlich) während der Dienststunden im Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden im Verwaltungsgebäude Am Rathaus 1, 4. Etage, Zimmer 440, zu jedermanns Einsicht aus. Dienststunden sind montags und freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, dienstags und mittwochs in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und donnerstags in der Zeit von 8. bis 18 Uhr. Weitere Infos sind über www.hilden.de/bplanverfahren => Hilden-Süd => 151-01 einsehbar.
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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