Osterfeuer
Osterfeuer - contra Klima- und Naturschutz

Osterfeuer sind nicht mehr Zeitgemäß | Foto: uschi.dreiucker/pixelio.de
  • Osterfeuer sind nicht mehr Zeitgemäß
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Immer mehr Kommunen verbieten wegen der Corona-Pandemie, in diesem Jahr jegliche Osterfeuer. Aber hätten die Städte aus Klima- und Naturschutz-Gründen die Party-Feuer nicht schon längst verbieten müssen?

Zugegeben, es war immer ein gemütliches Zusammensein um ein loderndes Osterfeuer mit Grillwurst und Bier. Brauchtum und Rituale sind wichtige Bestandteile unserer Gesellschaft und können gerade in schwierigen Zeiten für Zusammenhalt sorgen.
Doch können wir uns diesen Luxus der Osterfeuer in Bezug auf Klima- und Naturschutz überhaupt noch leisten? Ganz unabhänging davon, dass es die Corona-Schutzverordnung derzeit nicht zu lässt.

Osterfeuer zu Zeiten des Klimawandels
Die Luftbelastung ist an den Osterfeiertagen in ganz Deutschland und das besonders in den ländlichen Bereichen, durch Feinstaub, hohe CO2 Emissionen und Giftstoffe die beim verbrennen der Feuer entstehen, deutlich erhöht. In ländlichen Bereichen entsteht dabei ein regelrechter Osterfeuerwettbewerb - wer hat das größte und spektakulärste Feuer - mehr als 20 Meter hohes aufgeschichtetes Altholz, Grünschnitt, Palletten und sonstige Gegenstände sind keine Seltenheit.
Noch einige Tage nach dem Abbrennen ist Rauch zu riechen, schmecken und zu sehen. Die Atemluft führt zu starken Reizungen - Kinder, ältere Menschen und Tiere sind von diesen Gesundheitsgefahren besonders betroffen.

Osterfeuer und Naturschutz
Die meisten großen Feuer werden am Tag des anzündens nicht wie vorgeschrieben umgesetzt. Holz und Reisighaufen für das Osterfeuer werden meist schon im Januar oder früher angelegt. Das bedeutet, dass allerlei Wildtiere wie Kaninchen, Hasen, Igel, Wiesel, Mäuse sowie Vögel- und Insektenarten im aufgeschichteten Holz einen Unterschlupf und ein Quartier gefunden haben.  So werden die abendlichen Feuer zur tödlichen Falle für die Tiere.

Unsere Gesetze schreiben vor, dass nichts mehr im Freien verbrannt werden darf. Grünabfälle sind auf dem eigenen Gelände (nicht verbrennen) oder in einer Kompostierungsanlage sowie in aufgestellten Containern der Stadt zu entsorgen.
Warum sollen nun ausgerechnet zu Ostern diese Gesetze außer Kraft gesetzt werden?

Autor:

Horst-Peter Nauen aus Hilden

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