Feuerwehren im Landkreis Mettmann bei Unfall machtlos
Leck an CO-Pipeline nicht bekämpfbar

Bei einem Leitungsdefekt hätten die Feuerwehren keine Chance, die Pipeline zu reparieren.  | Foto: Privat
  • Bei einem Leitungsdefekt hätten die Feuerwehren keine Chance, die Pipeline zu reparieren.
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"Der Landrat des Kreises Mettmann, Thomas Hendele, bestätigt, dass eine Bekämpfung der Gefahr bei einer Leckage der CO-Pipeline nicht möglich ist." Das teilt Dieter Donner, Pressekoordinator der Stopp Bayer-CO-Pipeline Initiativen Monheim, Hilden, Langenfeld, Erkrath, Ratingen, Solingen und Düsseldorf mit.

Hilden. "Die Feuerwehren im Kreis Mettmann können zwar die Wirkung der Gefahr bestimmen und eingrenzen sowie das Ausmaß beurteilen, aber eine Bekämpfung der Gefahr ist nicht möglich", zitiert Donner weiter.
Hendele liste in einer Antwort auf Fragen der Initiativen eine Reihe von Problemen auf, "die seine Aussage und seine Warnung deutlich machen", so der Pressekordinator. Der Landrat bestätigte, dass die vorgelegten Berechnungen zum "realistischen worst case" unzutreffend seien. Außerdem seien die Ausführungen zur Entspannung der CO-Pipeline nicht schlüssig. Es sei für ihn "nicht hinnehmbar, dass eine Alarmierung erst nach Datenauswertung erfolgt." Außder komme bei einem Unfall "ausschließlich umluftunabhängiger Atemschutz in Betracht, was zu zeitlichen, personellen und materiellen Einsatzgrenzen führt."
Bereits Anfang 2010 hatte Hendele den Regierungspräsidenten außerdem darauf
hingewiesen, "dass von mir erbetene Ergänzungen und Konkretisierungen unberücksichtigt geblieben sind." Damit bestätige Landrat Hendele auch die Mahnung der Verantwortlichen der Stadt Duisburg, erläutert Donner. "Schon im November hatte die Feuerwehr Duisburg darauf verwiesen, dass ein Leck in der Pipeline zu einer Katastrophe führe", sagt Donner mit Blick auf Medienberichte.
"Trotz dieser katastrophalen Gefahren soll mit der Planänderung der Giftgas-Betrieb durchgedrückt werden, ohne dass sich Covestro oder die Bezirksregierung einen Kopf um die bedrohten Anwohner*innen machen", kritisiert Donner. Die bisherigen und weitere Privatkläger und der BUND Landesverband NRW gingen auch dagegen vor Gericht vor. Dieter Donner zitiert: "Die Feuerwehren im Kreis Mettmann können zwar die Wirkung der Gefahr bestimmen und eingrenzen sowie das Ausmaß beurteilen, aber eine Bekämpfung der Gefahr ist nicht möglich."

Autor:

Dirk-R. Heuer aus Hilden

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