Kreis Mettmann: Reiten im Wald - was hat sich geändert
Seit dem 1. Januar 2018 wurde die in Nordrhein-Westfalen bislang bestehende und beschränkende Regelung zum "Reiten im Wald" gelockert - Fahrwege sowie private Straßen können nun mitgenutzt werden.
Georg Görtz, von der Unteren Naturschutzbehörde klärt auf: In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, kann die neue erweiterte Reitbefugnis durch eine Allgemeinverfügung wieder auf die ehemalige Reitbefugnis des Landschaftsgesetzes NRW zurückgeführt werden. Reiten wäre dann wieder nur auf den mit blauweißen Schildern gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Der Kreis Mettmann hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, um Konflikte mit anderen Erholungssuchenden zu vermeiden, und zwar in folgenden Gebieten.
Alle Waldgebiete
In der Stadt: Hilden, Langenfeld, Monheim am Rhein, Ratingen und im Neandertal in den Städten Erkrath, Haan und Mettmann.
Bei den betroffenen Waldgebieten besteht ein gutes und ausreichendes Reitwegenetz, so die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann, und wegen der intensiven Erholungsnutzung ist dort eine Beschränkung auf dieses Netz sinnvoll. Eine Sondersituation besteht im Neandertal, das sehr stark von Spaziergängern und Wanderen frequentiert wird, so dass das Reiten auf den Wegen nicht zusätzlich zugelassen werden kann.
Zudem wird derzeit geprüft, ob noch weitere Bereiche bzw. Fahrwege mit einem Reitverbot belegt werden. Einzelne Wege können für das Reiten gesperrt werden, wenn dort andere Erholungssuchende erheblich beeinträchtigt oder erhebliche Schäden entstehen würden. (Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege). Laut Landesbetrieb NRW-Wald und Holz, die mit Achsfahrzeugen befahren werden können.
Im Kreis Mettmann sind offiziell 5.341 Pferde gemeldet, davon sind 1.550 mit einer Reitplakette ausgestattet, die dazu berechtigt, das Pferd in freier Landschaft und im Wald zu bewegen.
Autor:Horst-Peter Nauen aus Hilden |
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