Augusta-, Hagdorn-, Schul- und Hagelkreuzstraße werden in Hilden zu Radwegen
Vier neue Fahrradstraßen
Vier neue Fahrradstraßen sollen das Radfahren in Hilden zukünftig noch attraktiver und sicherer machen. Denn die Förderung des Radverkehrs trägt im Wesentlichen zu einer Verbesserung der innerstädtischen Nahmobilität bei.
Aus diesem Grund wird das Hildener Radverkehrsnetz nun durch die Einrichtung neuer Fahrradstraßen erweitert. „Hierfür eignen sich besonders die Augustastraße, Hagdornstraße und Schulstraße. Die Hagelkreuzstraße, die bereits eine eingerichtete Fahrradstraße ist, wird in diesem Zuge einheitlich zu den anderen Straßen markiert. Diese Anliegerstraßen werden bereits heute von Radfahrern hoch frequentiert“, berichtet Umweltdezernent Peter Stuhlträger. Ende 2019 wurde die Planung für die Einrichtung der Fahrradstraßen im Stadtentwicklungsausschuss einstimmig beschlossen.
Damit die zukünftigen Fahrradstraßen auch als solche zu erkennen sind, werden im Wesentlichen Markierungen und Beschilderungen an den Straßen angebracht. Lediglich in der Augustastraße werden zusätzlich zu einem späteren Zeitpunkt zwei kleine bauliche Anpassungen durchgeführt, damit die Radfahrer zukünftig problemlos an den Bremsschwellen vorbeifahren können. Die Fahrradstraßen dienen vorrangig den Radfahren, weshalb diese auch nebeneinander fahren dürfen. Aber Anlieger dürfen sie auch mit dem KFZ befahren.
Besonderer Schutz für Radfahrer
Durch die Einrichtung der Fahrradstraßen genießen die Radfahrer einen besonderen Schutz. Die Fahrradstraßen werden über die gesamte Straßenlänge markiert, sodass klar ersichtlich wird, dass in der Markierung der Radverkehr vorrangig zu behandeln ist. Des Weiteren verdeutlichen diese den Sicherheitsabstand von mindestens 50 Zentimetern zu den parkenden Autos.
„In einigen Straßen müssen leider Parkflächen entfallen. Bei der Planung wurde natürlich berücksichtigt, dass so wenig wie möglich wegfallen und es werden auch neue eingerichtet. Das bedeutet, dass in der Hagdornstraße sieben Stellplätze, in der Schulstraße die provisorisch angelegten Parkstreifen auf dem Gehweg und in der Hagelkreuzstraße insgesamt elf Parkplätze entfallen. Dafür werden in der Hagelkreuzstraße zwei weitere Parkplätze geschaffen, sodass insgesamt neun weniger vorhanden sind als zuvor. „Vielleicht dient die Einrichtung der Fahrradstraßen als weiterer Anreiz, zukünftig häufiger mit dem Rad zu fahren und das Auto des Öfteren stehen zu lassen“, wünscht sich Umweltdezernent Peter Stuhlträger.
Fahrradstraßen dienen vorrangig dem Radverkehr, der übrige Verkehr – in der Regel Anliegerverkehr – wird gegenüber dem Radverkehr untergeordnet zugelassen.
- Folgende Regeln gelten in Fahrradstraßen:
- Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
- Radfahrer dürfen nebeneinander fahren
- Der durch ein Zusatzschild zugelassene motorisierte Verkehr muss sich dem Radverkehr unterordnen und gegebenenfalls die Geschwindigkeit verringern
- Folgende Regeln gelten generell:
- Gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden
- Überholabstand zu Radfahrenden muss mindestens 1,50 Meter betragen
- Die Gehwege gehören dem Fußverkehr
- Kinder unter acht Jahren müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Begleitpersonen und Kinder bis zehn Jahren dürfen nicht nur auf dem Gehweg fahren, sondern wahlweise auch die Fahrbahn benutzen. Information
Autor:Corinna Rath aus Hilden |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.