Änderung der Maskenpflicht auch im Hildener Rathaus
Schutz vor Infektionen

Seit Mitte der Woche gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Danach sind die Bediensteten verpflichtet medizinische Masken (OP-Masken) oder FFP2 Masken zu tragen, wenn die Mindestabstände oder die Raumgröße von zehn Quadratmeter je Person nicht eingehalten werden können. Für Handelseinrichtungen ergibt sich diese Verpflichtung aus der Coronaschutzverordnung. Da die Situation bei Terminen im Rathaus mit dem Handel vergleichbar ist, hat die Stadtverwaltung Hilden - zum Schutz vor Infektionen - auch für die Besucher der städtischen Einrichtungen die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken oder FFP2 Masken eingeführt.

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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