Mitteilung an das Finanzamt Hilden bis 24. November erforderlich
Änderungen der Grundabgaben melden

Zu den Grundabgaben zählt auch die Gebühren für die Straßenreinigung. | Foto: Foto: Pixabay
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Anfang 2021 verschickt das Amt für Finanzservice der Stadt Hilden die Bescheide für Grundabgaben. Dazu zählen die Grundsteuer sowie die Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung, den Winterdienst und Beseitigung von Regenwasser. Es ist eine große Herausforderung die rund 22.000 Bescheide zu erstellen und zu kuvertieren. Die Bürger werden gebeten, bis zum 24. November Änderungen für das Jahr 2021 schriftlich mitzuteilen; entweder per E-Mail an steueramt@hilden.de, schriftlich an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax unter: 02103/72620.

Die Frist zum 24. November gilt sowohl für die An-, Ab-, und Ummeldung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen, als auch für Anpassungen des SEPA-Lastschriftmandats. Die Formulare stehen online unter www.hilden.de/steuern zur Verfügung. Für den Versand der Bescheide benötigt das Amt für Finanzservice bei einem Wechsel der Hausverwaltung außerdem die neuen Kontaktdaten. Diese können formlos per Mail, Fax oder postalisch mitgeteilt werden.
„Ab dem 25. November arbeiten wir dann auf Hochtouren daran, alle Bescheide für das Folgejahr zu erstellen“, erklärt Amtsleiterin Anja Franke. „Die Versendung erfolgt in der ersten Kalenderwoche des Jahres 2021.“ Spätere Meldungen kann die Stadt im Jahresbescheid nicht berücksichtigen, sondern erst im Nachhinein mit Mehraufwand in einem Änderungsbescheid verarbeiten.
Die Bearbeitung von Ab- und Ummeldung von Restmüll- und Biomülltonnen zum 1. Janaur ist im Jahresbescheid 2021 ausschließlich bei einer Lieferung und Abholung durch die Stadt möglich, da hier die Beifügung der Reste der bisherigen Marken(n) entfällt.
Sofern der eigenständige Austausch, Abholung oder Abgabe beim Zentralen Bauhof von den Bürgern gewünscht wird, empfiehlt sich die Antragsstellung unter Beifügung der bisherigen Markenreste bereits zum 1. Dezember (Frist: 24. November) oder erst im Januar 2021.

Keine Auswirkung auf Jahresbescheide

Das Amt für Finanzservice weist darauf hin, dass der Deutsche Bundestag im Oktober die Reform der Grundsteuer beschlossen hat, die Beschlussfassung durch den Bundesrat erfolgte im November 2019. Im Gesetz ist eine Umsetzungsfrist bis Ende 2024 vorgesehen, daher hat die Grundsteuerreform noch keinerlei Auswirkungen auf die Jahresbescheide 2021.

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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