Regelungen zum Musikschulunterricht in Hilden
Präsenzunterricht wieder möglich

Einzel- und Kleingruppen dürfen in der Musikschule wieder vor Ort unterrichtet werden.  | Foto: Foto: Pixabay
  • Einzel- und Kleingruppen dürfen in der Musikschule wieder vor Ort unterrichtet werden.
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Die Landesregierung hat mit Blick auf den Betrieb von Musikschulen eine Präzisierung der Corona-Schutzverordnung vorgenommen. Damit folgt das Land Nordrhein-Westfalen den Regelungen der großen Mehrheit der Länder und trägt dem Gedanken einer möglichst einheitlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober Rechnung.

Für die Musikschule geht es damit ab Montag, 9. November, wie folgt weiter: Präsenzunterricht in Einzel- und Kleingruppen ist unter Beachtung der im Haus geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen wieder möglich. In Einzelfällen wird der Unterricht jedoch weiterhin online stattfinden, da zum Beispiel einige Musikschullehrer selbst zur Risikogruppe gehören. In diesem Fall werden die Teilnehmer separat über die Fortführung des Online-Unterrichtes informiert.
Alle Angebote im Elementarbereich sowie die Proben der Ensembles werden weiterhin ausgesetzt. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende November. Diese Maßnahme ist notwendig um sowohl die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in den Gruppen, als auch die Lehrerinnen und Lehrer vor einer möglichen Infektion zu schützen.

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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