Allgemeinverfügung hat auch Auswirkungen auf Hilden
Neue Beschränkungen im kulturellen Leben

Foto: Lubos Houska auf Pixabay

Mit dem heutigen Montag, 29. März, tritt die Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann in Kraft. Diese hat auch Auswirkungen auf das kulturelle Leben in Hilden.

Das Wilhelm-Fabry-Museum sowie die Ausstellungen im Kunstraum Gewerbepark-Süd und der Städtischen Galerie im Bürgerhaus bleiben geöffnet. Voraussetzung für den Besuch ist ein tagesaktueller, negativ bestätigter Schnelltest. Um Wartezeit zu vermeiden, wird um vorherige Anmeldung gebeten: für das Wilhelm-Fabry-Museum: wilhelm-fabry-museum@hilden.de, Tel.: 02103/5903, für die weiteren Ausstellungen: kulturamt@hilden.de, Tel.: 02103/72237.
Auch das Stadtarchiv kann Nutzer weiterhin zu den bekannten Öffnungszeiten am Dienstag und Mittwoch von 8 Uhr bis 13.30 Uhr, Donnerstag von 8 Uhr bis 13 Uhr sowie von 14 Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr empfangen. Ein tagesaktueller, negativ bestätigter Schnelltest sowie eine Voranmeldung per Telefon unter Tel.: 02103/72352 oder per Mail an stadtarchiv@hilden.de ist erforderlich.
Die Stadtbücherei Hilden bleibt bis mindestens 19. April geschlossen. Der Abholservice wird aber wie gehabt aufrecht erhalten.
Ausfallen muss die Theaterveranstaltung „Die Nervensäge“ am 17. April in der Hildener Stadthalle. Einen Nachholtermin wird es nicht geben.
Wie es nach den Osterferien in der Musikschule weitergehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.

Autor:

Petra Köster aus Essen-Borbeck

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