Polizei verzeichnet gleich zwei alkoholbedingte Fahrradunfälle
Strafrechtliche Folgen
Am Donnerstag, 10. Juni, kam es auch in Hilden zu einem alkoholbedingten Fahrradunfall.
Das war geschehen: Gegen 15.30 Uhr befuhr ein 37-jähriger Hildener mit seinem Fahrrad die Straße "Am Feuerwehrhaus" in Fahrtrichtung "Holterhöfchen" in Hilden. In Höhe der Stadtwerke stürzte er, vermutlich alkoholbedingt, mit seinem Fahrrad. Glücklicherweise wurde der Hildener nur leicht verletzt und konnte nach einer medizinischen Erstversorgung durch die hinzugezogenen Rettungskräfte vor Ort entlassen werden. Da der 37-Jährige Ausfallerscheinungen aufwies, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher mit circa 3,5 Promille auffallend positiv verlief. Zur weiteren Beweisführung wurde er zur Polizeiwache Hilden gebracht, wo die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt wurde. Die Beamten leiteten gegen den 37-Jährigen ein Strafverfahren ein.
Fahrradunfall auch in Ratingen
Dieses Ereignis und den alkoholbedingten Fahrradunfall, bei dem sich ein 57-Jähriger in Ratingen so schwer verletzte, dass er zur stationären Behandlung in eine Spezialklinik gebracht werden musste, nimmt die Polizei Mettmann nochmals zum Anlass, um auf die möglichen strafrechtlichen Folgen sowie die gesundheitlichen Gefahren für Fahrradfahrer hinzuweisen.
Polizei warnt vor Alkohol auf dem Fahrrad
So kann sich ein Fahrradfahrer bereits bei einem Alkoholwert von 0,3 bis 1,6 Promille strafbar machen, wenn er ein auffälliges Fahrverhalten, wie zum Beispiel das Fahren in Schlangenlinien, zeigt. Dies kann mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Verursacht der Radfahrer aufgrund seines Alkoholspiegels einen Unfall, liegt auch bei einem Wert von 0,3 bis 1,6 Promille eine Straftat vor, welche erhebliche Folgen nach sich ziehen kann. Denn das Verursachen eines Verkehrsunfalls kann, ebenso wie die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Alkoholgehalt über 1,6 Promille (die sogenannte "absolute Fahruntüchtigkeit"), nach §316 StGB sanktioniert werden. Dies hat im Übrigen zur Folge, dass der Führerschein des Fahrradfahrers eingezogen werden kann und die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet wird.
Abgesehen von den strafrechtlichen Folgen sind die gesundheitlichen Gefahren, die bei einem alkoholbedingten Sturz zu erwarten sind, erheblich. Aus diesem Grund warnt die Polizei Mettmann eindringlich vor einer Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad, wenn zuvor Alkohol konsumiert wurde.
Autor:Corinna Rath aus Hilden |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.