Über 10.000 Euro Schaden in Hilden
Seniorin wird Opfer von Trickbetrügern

Am Freitag, 21. Februar, erhielt die Kreispolizeibehörde Mettmann Kenntnis über einen Trickbetrug zum Nachteil einer 84-jährigen Hildenerin. Bislang unbekannte Täter hatten der Seniorin am Telefon suggeriert, sie habe bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe Geld gewonnen.

Bevor sie ihren Gewinn erhalten könnte, müsse sie jedoch zuerst eine "Bearbeitungsgebühr"
überweisen. Insgesamt entstand für die Frau ein Schaden in Höhe von über 10.000 Euro.
Bei der Anzeigenaufnahme gab die 84-Jährige an, dass bereits Ende Januar Unbekannte bei ihr angerufen hatten. Ein Mann habe ihr am Telefon glaubhaft vermittelt, sie habe bei einem Preisausschreiben eine hohe Summe Geld - insgesamt rund 1,5 Millionen Euro - gewonnen. Sie könne den Gewinn jedoch erst dann in Anspruch nehmen, wenn sie zuvor eine Bearbeitungsgebühr überweise. So brachten die Betrüger die Frau dazu, mehrere Tausend Euro an eine IBAN-Adresse im Ausland zu überweisen.

Betrüger melden sich erneut

Am vergangenen Freitag meldeten sich die Betrüger dann erneut bei der Frau. Bei der Gewinnauszahlung sei es zu Verzögerungen gekommen. Die Frau müsse nun eine Sicherheitsleistung überweisen, um an ihren Geldgewinn zu kommen. Erneut setzte der Anrufer die Seniorin durch geschickte Gesprächsführung derart unter Druck, dass diese ihre Ersparnisse an eine ihr zuvor unbekannte IBAN-Adresse überwies.
Abends fiel der Frau dann auf, dass sie Opfer eines Trickbetrugs geworden war. Sie meldete sich bei der Polizei, welche nun Ermittlungen eingeleitet hat. Insgesamt ist der Frau durch die falschen Gewinnversprechen ein finanzieller Schaden in Höhe von über 10.000 Euro entstanden.

Polizei warnt

Die Kreispolizeibehörde Mettmann nimmt diesen aktuellen Fall zum Anlass, um eindringlich vor so genannten "Gewinnversprechen" am Telefon oder über das Internet zu warnen! Die Betrüger gaukeln ihren Opfern - meist Seniorinnen oder Senioren - vor, sie haben bei einem Preisausschreiben gewonnen. Um das gewonnene Geld überweisen zu können, müsste man nur eine "Gegenleistung" bzw. eine "Bearbeitungsgebühr" - meist einige Tausend Euro Bargeld - an eine Bankverbindung überweisen. So wisse das Unternehmen, welches den Gewinn ausschüttet, wohin das gewonnene Geld transferiert werden müsse.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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