Fahrt endete abrupt auf Hildener Robert-Gies-Straße
Kein Profil auf den Reifen
"Ich wollte nur mal eben schnell Geld abholen!" - Mit dieser Ausrede versuchte sich am gestrigen Donnerstag, 4. Juni , ein 28-jähriger Hildener herauszureden, der seinen Mercedes unberechtigterweise in der Fußgängerzone, Robert-Gies-Straße, in Hilden abgestellt hatte.
Einem Kradfahrer des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Mettmann war der Wagen am Donnerstagabend gegen 18.20 Uhr aber nicht nur aufgefallen, weil er verkehrswidrig im Bereich der Zufahrt der Fußgängerzone geparkt worden war, sondern auch, "weil die Reifen des 20 Jahre alten Mercedes in einem jämmerlichen Zustand waren", teilt die Polizei mit.
Beide Hinterreifen waren derart stark abgefahren, dass Großteils kein Profil mehr zu erkennen war. Am linken Vorderreifen waren sogar bereits Teile des Reifengewebes (Karkasse) sichtbar.
Die Folgen für den Leichtsinn
Die Fahrt des Mannes endete an Ort und Stelle. Er musste sein Fahrzeug an einem nahegelegenen Parkplatz abstellen und durfte mit dem Wagen anschließend nicht mehr weiter fahren. Zudem muss er nun mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 90 Euro rechnen, weiterhin erhält der Mann einen Punkt in Flensburg.
Die Polizei stellt klar
Die Profiltiefe von Reifen an Fahrzeugen und Anhängern ist in Paragraph 36 der Straßenzulassungsverordnung klar geregelt: Reifen müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern aufweisen.
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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