Polizei gibt wichtige Umgang-Tipps
Hildener (20) verunfallt alkoholisiert auf E-Scooter

Nachdem erneut ein alkoholisierter E-Scooter-Fahrer verunfallt ist, diesmal ein Hildener (20), weist die Kreispolizei Mettmann wiederholt auf die Gefahren und die rechtlichen Besonderheiten beim Führen derartiger Elektrokleinstfahrzeuge hin. | Foto: Symbolbild zur Verfügung gestellt von: Kreisverkehrswacht Mettmann
  • Nachdem erneut ein alkoholisierter E-Scooter-Fahrer verunfallt ist, diesmal ein Hildener (20), weist die Kreispolizei Mettmann wiederholt auf die Gefahren und die rechtlichen Besonderheiten beim Führen derartiger Elektrokleinstfahrzeuge hin.
  • Foto: Symbolbild zur Verfügung gestellt von: Kreisverkehrswacht Mettmann
  • hochgeladen von Helena Pieper

Ein 20-jähriger Hildener verunfallte - alkoholisiert - auf seinem auf E-Scooter am Sonntagmorgen, 11. September, im Kreuzungsbereich Walder Straße / Rethelweg in Hilden. Der Hildener wurde durch den Sturz leicht verletzt. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren ein und untersagten dem jungen Mann bis zu seiner Ausnüchterung die Weiterfahrt.

Gegen 8.45 Uhr beobachtete eine aufmerksame Zeugin den Fahrer eines E-Scooter, welcher aus Richtung Frans-Hals-Weg kommend, auf die Walder Straße in Richtung Hilden Zentrum einbog. Unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich zum Rethelweg verlor er aus bisher ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeug und stürzte zu Boden.

Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Fahrer leicht verletzt.

Die Zeugin informierte die Einsatzkräfte der Polizei. Eine rettungsmedizinische Behandlung lehnte der 20-Jährige ab.

Blutprobe angeordnet

Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme stellten die Beamten in der Atemluft des Hildeners Alkoholgeruch fest. Ein noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest verlief mit 2,1 Promille (1,06 mg/l) positiv. Zur weiteren Beweisführung ordneten die Beamten die ärztliche Entnahme einer Blutprobe an und brachten den jungen Mann zur Polizeiwache Hilden.

Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein und untersagten dem Hildener bis zu seiner Ausnüchterung die Weiterfahrt.

Umgang mit E-Fahrzeugen

Aus gegebenem Anlass weist die Polizei noch einmal ausdrücklich auf Besonderheiten im Umgang mit Elektrokleinstfahrzeugen / E-Scootern hin (im Internet unter: https://mettmann.polizei.nrw/e-scooter):

  • Keine Helmpflicht: Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Er schützt Sie vor schweren Folgen bei einem Unfall.
  • Keine Fahrerlaubnis: Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
  • Höchstgeschwindigkeit maximal 20 km/h: Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für diese Elektro-Kleinstfahrzeuge beträgt 20 km/h. Wer sein Elektro-Kleinstfahrzeug technisch so verändert, das es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen.
  • Kein Alkohol: ACHTUNG: Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Auto- und Motorradfahrer.
  • Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.
  • Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.
  • Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12 Monate.
  • Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und dir Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.
  • Gehweg ist tabu: Elektro-Kleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu.
  • Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden.
  • E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben.
  • Beim Abstellen ist darauf zu achten, dass niemand behindert wird. Informationen der Städte und Anbieter über Abstellmöglichkeiten beachten.
  • Handy-Nutzung: Wie beim Autofahren heißt es auch bei E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone beim Fahren!
  • Versicherung und Zulassung: Für Elektro-Kleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen! Es kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren drohen.
Autor:

Lokalkompass Hilden aus Hilden

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