Anzeige gegen zwei junge Opel-Fahrer
Autorennen mit wilden Überholmanövern in Hilden

Die Polizei warnt vor illegalen Autorennen. | Foto: Polizei

Zwei junge Opel-Fahrer lieferten sich am Donnerstag, 11. April, gegen 18.55 Uhr, auf dem Hildener Ostring ein Rennen. Ein Zeuge beobachtete die beiden Autos bei ihrer wilden Fahrt verständigte die Polizei.

Zunächst, so der Zeuge, habe der Fahrer eines Opel Adam seinen Kontrahenten nach der Kurvenauffahrt zum Ostring rücksichtslos überholt. Dabei habe er für seinen Überholvorgang eine Sperrfläche überfahren. Der überholte Kontrahent mit seinem schwarzen Opel Corsa habe in der Folge mehrfach versucht, wieder vor den Opel Adam zu gelangen. Dessen Fahrer habe den ihn jedoch "geblockt", indem er dazu auf die Gegenfahrbahn gewechselt sei. Dabei sei sehr wohl Gegenverkehr unterwegs gewesen, so der Zeuge gegenüber den Beamten. Auf dem Ostring ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf freier Teil-Strecke auf 100 km/h festgesetzt.
Der Corsa-Fahrer wurde kurze Zeit später auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants von Polizeikräften angetroffen. Der 18-jährige Hildener, der erst wenige Tage zuvor Geburtstag hatte, war in Begleitung dreier Mitfahrer. Der Fahrer des Opel Adam, dessen Kennzeichen der Polizei bekannt ist, war nicht mehr vor Ort.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte die Polizei den Führerschein des Corsa-Fahrers. Gegen ihn und den Corsa-Fahrer wurden Anzeigen erstattet. Gegen beide Fahrzeugführer wird nun wegen der Beteiligung an einem "illegalen Rennen" verkehrspolizeilich ermittelt.

Strafen verschärft

Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 die Strafen verschärft. Der neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, ggf. auch wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden nach Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen.
Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei. Menschen, die aus eigensüchtigen Motiven durch ihr Rasen das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent verfolgt. Im Zusammenhang mit illegalen

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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