Polizei Hilden stellt betrunkenen Fahrer
14 Jahre ohne Führerschein

Zuviel Alkohol hatte der Fahrer eines VW Caddy im Blut, als die Polizei ihn stoppte. Den Führerschein hatte der Fahrer schon lange vorher abgeben müssen. | Foto: Polizei
  • Zuviel Alkohol hatte der Fahrer eines VW Caddy im Blut, als die Polizei ihn stoppte. Den Führerschein hatte der Fahrer schon lange vorher abgeben müssen.
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Am Donnerstagabend, 11. Juni, kontrollierte die Hildener Polizei gegen 18.55 Uhr einen blauen PKW VW Caddy. Der Wagen war auf der Heinrich-Lersch-Straße in Hilden unterwegs.

Bei der Überprüfung des 49-jährigen Fahrers stellte sich heraus, dass dieser erkennbar unter Alkoholeinfluss stand, teilt die Polizei mit. 

0,7 Promille und keinen Führerschein

Freimütig räumte der Hildener dann auch ein, im Lauf des aktuellen Abends drei oder vier Bier - oder auch "ein bisschen mehr" getrunken zu haben. Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest, mit dem gerichtsverwertbaren Ergebnis eines stationären Atemalkoholtestgeräts (Evidential 7110) in den Räumen der örtlichen Polizeiwache, führte dann auch zu dem nicht überraschenden Ergebnis von 0,7 Promille (0,35 mg/l). Überraschender fiel dann aber ein weiteres Geständnis des Hildeners aus, der auf Frage nach seiner Fahrerlaubnis gestand, dass er bereits seit 2006 nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis sei.

Polizeiliche Recherchen bestätigten daraufhin, dass dem Mann die Fahrerlaubnis bereits im Dezember 2005 entzogen wurde.
Die Hildener Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 49-jährigen Beschuldigten wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein, welches selbstverständlich auch zugleich das ordnungswidrige Fahren unter Alkoholeinfluss beinhaltet.

Firmenfahrzeug genutzt

Zugleich leitete die Polizei aber auch ein Strafverfahren gegen den Monheimer Arbeitgeber des 49-Jährigen ein, welcher dem Hildener den VW Caddy als Firmenfahrzeug überlassen hatte, offenbar ohne zuvor zu prüfen, ob dieser Mitarbeiter die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Wie oft der 49-jährige Hildener mit diesem oder anderen Fahrzeugen in den vergangenen Wochen, Monaten und Jahren ohne Führerschein unterwegs war, ist aktuell noch Gegenstand weiterer polizeilicher Ermittlungen. Selbstverständlich wurde dem Hildener Beschuldigten für die Zukunft ein- und ausdrücklich jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen untersagt.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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