2G im Einzelhandel
Um Kunden mit 2G besser zu erkennen: Einlassbändchen in Herdecke vereinfachen die Kontrolle

In Herdecke fand die Bändchenübergabe statt. | Foto: Archiv
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Die Stadtverwaltung Herdecke ermöglicht dem heimischen Einzelhandel und der Gastronomie ab sofort eine einfachere Kontrolle der seit dem 4. Dezember geltenden 2G-Regel für Geschäfte des nicht täglichen Bedarfs und der Gastronomie.

In Kooperation mit der Werbegemeinschaft stellt die städtische Wirtschaftsförderung den Einzelhändlern Einlassbändchen zur Verfügung, die den Zugang für Geimpfte und Genesene regeln können. Viele Einzelhändlerinnen und Einzelhändler hatten den Wunsch nach dieser Maßnahme geäußert, um die erforderlichen 2G-Kontrollen zu vereinfachen.
Das Prinzip der Bändchen ist einfach: Der 2G-Status der Kunden wird einmalig beim Betreten eines Geschäfts oder Lokals durch Vorlage des entsprechenden Impf- oder Genesenen-Nachweises sowie des Personalausweises überprüft. Anschließend erhält der Kunde ein Bändchen ans Handgelenk, das ihm an demselben Tag den Zutritt zu weiteren Geschäften/Lokalen ohne ständig wiederkehrende Kontrolle des Impf- und Personalausweises ermöglicht. „Mit diesem Verfahren erleichtern wir nicht nur den Händlerinnen und Händlern die Zugangskontrollen, wir möchten auch den Einkauf vor Ort für die Kundinnen und Kunden unkomplizierter gestalten, aber weiterhin sicher gestalten“, sagt der Erste Beigeordnete Dennis Osberg, „der heimische Einzelhandel ist mehr denn je auf die Unterstützung seiner Kundinnen und Kunden angewiesen.“
Die Bändchen sind tagesaktuell und können jeweils nur an dem Tag benutzt werden, an dem sie ausgegeben wurden. Dies wird bei Betreten der Geschäfte durch die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler kontrolliert. Die heimischen Einzelhändlerinnen und Einzelhändler sind darüber hinaus dazu verpflichtet, auch bei Kundinnen und Kunden mit Einlassbändchen stichprobenartig den 2G-Status zu überprüfen.
Ob sie von diesen Bändchen Gebrauch machen, entscheiden die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler selbst. Dies gilt übrigens auch für die Kundinnen und Kunden: Niemand ist verpflichtet, ein Einlassbändchen zu nehmen. Die Möglichkeit, den eigenen 2G-Status beim Betreten eines Geschäfts stattdessen jeweils mit dem entsprechenden Nachweis und einem Ausweisdokument nachzuweisen, besteht natürlich weiterhin.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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