KAG-Bescheide rechtens
Jahrelang hat die Stadt Herdecke, wie berichtet, auf eine Erhebung von Erschließungsgeldern verzichtet, seit 2002 wurde von Seiten der Stadt die entsprechende Satzung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) nicht angewendet.
Die SPD-Fraktion fragte nun in der Ratssitzung am Donnerstag nach, wieviele Klagen inzwischen gegen die Bescheide eingegangen seien und welche finanziellen Auswirkungen diese Klage auf die Stadt haben.
Ende 2010 verschickte die Verwaltung 254 Bescheide an betroffene Grundstückseigentümer der Kanal- und Straßenbaumaßnahmen an der Alten Straße, der Ruhrallee und des Kirchender Dorfweges. Mit diesen Bescheiden hatte die Stadt eine Beitragssumme von insgesamt rund 268.000 Euro festgesetzt. Gegen diesen Bescheid gingen 13 Klagen beim Verwaltungsgericht in Arnsberg ein. Wie die Stadt Herdecke nun mitteilte, endeten die Verfahren „teils mit Klagerücknahme, teils mit Bescheidaufhebung und mit Vergleichen.“ Die Stadt wird rund 13.500 Euro an die Kläger, soweit sie erfolgreich waren, zurück erstatten. Damit verbleiben insgesamt rund 252.500 Euro an Beitragseinnahmen bei der Stadt.
In der Verwaltung sieht man sich bestätigt, denn als wichtige Erkenntnis bleibe, „dass die umfangreiche Baumaßnahme Kirchender Dorfweg nach dem KAG abgerechnet werden konnte“, ebenso wie die Maßnahmen Alte Straße und Ruhrallee.
Die Verwaltung hat zudem angekündigt, bis zum Ende diesen Jahres die im Jahr 2007 abgenommenen Arbeiten der straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung abzurechnen. Es handelt sich hierbei um die Arbeiten am Westender weg, Dahlienweg / Nelkenweg und „Am Berge.“
Über disziplinarrechtliche Maßnahmen ist aus dem Rathaus weiterhin nichts zu erfahren, da man sich immer noch „in einem schwebenden Verfahren“ befinde, so Bürgermeisterin Dr. Katja Strauss-Köster.
Autor:Jens Holsteg aus Herdecke |
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