Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Amprion darf 380-Kilovolt-Höchstspannungsleitung in Herdecke und Hagen weiter bauen

 Für die geplante Höchstspannungsfreileitung nutzt Amprion im Wesentlichen die Trassenräume der bereits vorhandenen 110- und 220-Kilovolt-Freileitungen.  | Foto: Archiv
  • Für die geplante Höchstspannungsfreileitung nutzt Amprion im Wesentlichen die Trassenräume der bereits vorhandenen 110- und 220-Kilovolt-Freileitungen.
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Am heutigen Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Genehmigungsabschnitt A1 der geplanten 380-Kilovolt (kV) -Höchstspannungsfreileitung von Dortmund über Herdecke nach Hagen bestätigt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg hatten zwei betroffener Anwohner aus Herdecke mit Unterstützung der Bürgerinitiative Semberg, der Prozessgemeinschaft „Herdecke unter Strom“ und der Stadt Herdecke geklagt.

Bis zur letzten Minute hatte sich der Anwalt der Kläger gemeinsam mit einem Gutachter für eine Verhinderung der Höchstspannungsfreileitung der Firma Amprion stark gemacht.
Mit großem Bedauern nahm Bürgermeisterin Dr. Katja Strauss-Köster die Entscheidung entgegen: „Wir haben bis zuletzt gehofft, mit der Klage den voranschreitenden Trassenbau zu stoppen und das Menschenmögliche getan, um die Erforderlichkeit der Trasse zu hinterfragen. Dies ist uns trotz begründeter Zweifel und vorgestellten Alternativen nicht gelungen.“
Ein großer Dank gebührt daher allen Unterstützern der Klage. „Ich möchte mich bei allen beteiligten Bürgern für das herausragende Engagement bedanken. Sie haben nicht lockergelassen. Immerhin konnten wir mit der Klage eine Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht und Rechtsklarheit erreichen“, so Bürgermeisterin Dr. Katja Strauss-Köster.

Weitere Klageverfahren sind ausgeschlossen. Für Vorhaben nach dem EnLAG ist in erster und letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Der Gesetzgeber will damit eine Beschleunigung der EnLAG-Vorhaben als vordringliche Infrastrukturprojekte auch in Gerichtsverfahren sicherstellen.
Die Entscheidung bedeutet, dass Amprion die Leitung wie geplant weiter baut. Für die geplante Höchstspannungsfreileitung nutzt Amprion im Wesentlichen die Trassenräume der bereits vorhandenen 110- und 220-Kilovolt-Freileitungen. Die Stromkreise der bisherigen 110-kV-Freileitungen werden auf den neuen Masten der 380-kV-Freileitung mitgeführt. Auf diese Weise hält der Übertragungsnetzbetreiber die Auswirkungen auf Mensch, Natur- und Umwelt so gering wie möglich.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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