Fronleichnamsprozession im Pastoralverbund An den Ruhrseen hat Tradition
Den Fronleichnamstag begingen die Katholiken des Pastoralverbunds An den Ruhrseen, St. Peter und Paul in Wetter, St. Philippus und Jakobus in Herdecke und St. Urban in Ende-Syburg wieder gemeinsam. Nach der Messfeier in der Pfarrkirche St. Peter und Paul in Wetter zogen alle in einer Prozession zum Schiffsanleger am Seeplatz, wo der erste Segen erteilt wurde. Die Gläubigen folgten dabei der von einem der beiden Priester oder Diakon Bucher getragenen Monstranz mit dem „Allerheiligsten“, bei dem es sich um eine konsekrierte Hostie handelt. Anschließend führte eine Schiffsprozession mit dem Passagierschiff „Friedrich-Harkort“ über den Harkortsee nach Herdecke. Auf dem Schiff wurde der zweite und dritte Segen erteilt. In der Pfarrkirche St. Philippus und Jakobus in Herdecke schloss die Fronleichnams-Prozession mit den feierlichen Lobgesängen Tantum Ergo und dem Te Deum sowie dem Schlusssegen. Musikalisch gestaltet wurde die Messe in Wetter von dem Kirchenchor der dortigen katholischen Pfarrgemeinde unter Leitung von Christiane Luft und die Schlussandacht von der ökumenischen Kantorei unter Leitung von Thomas Klein. Auch Petrus hatte ein Einsehen und ließ zeitweilig sogar die Sonne scheinen.
Mittelalterlicher Ursprung
Die Anregung zur Schaffung des Fronleichnamsfestes geht auf eine Vision der heiliggesprochenen Augustiner-Chorfrau Juliana von Lüttich im Jahre 1209 zurück. Diese hatte in einer Vision den Mond gesehen, der an einer Stelle verdunkelt war. Christus habe ihr erklärt, so berichtete sie, dass der Mond das Kirchenjahr bedeute, der dunkle Fleck das Fehlen eines Festes des Altarsakraments.
Schon kurz danach wurde das Fronleichnamsfest eingesetzt und danach vor allem in katholischen Ländern oder Landesteilen am 60. Tag nach Ostern bzw. 10. Tag nach Pfingsten - einem Donnerstag - oder dem nachfolgenden Sonntag gefeiert. In vielen Gegenden sind die Straßenflächen, durch die die Prozession zieht, mit bunten Blumenmustern kunstvoll ausgelegt. An den Straßenrändern sind Fähnchen aufgestellt und auch die Häuser mit Altären und Fahnen geschmückt.
Gemeinsame Prozession schon in der Vergangenheit
Zur Durchführung der Fronleichnamsprozession ist es heute lediglich erforderlich, dies der örtlichen Polizei zu melden, damit die Straßen abgesichert und der Autoverkehr gestoppt wird. So einfach war es in der Vergangenheit jedoch nicht immer. Vor allem während des so genannten Kulturkampfes, der gegen die katholische Kirche gerichteten staatlichen Maßnahmen in Preußen gegen Ende des 19. Jahrhunderts, gab es teilweise erhebliche Probleme mit den Ortsbehörden, wie Pfarrer Wilhelm Neuhaus in seiner Chronik der katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Wetter berichtet.
Bis Ende des 19. Jahrhunderts, nämlich bis Wetter eine eigene Kirchengemeinde wurde, führten die Wetteraner Katholiken gemeinsam mit den Herdeckern die Fronleichnamsprozession durch.
Übereifriger Bürgermeister
Für die Prozession musste aber jedes Mal die ortspolizeiliche Erlaubnis eingeholt werden. 1871 versagte der Bürgermeister in Herdecke als Ortspolizeibehörde die Erlaubnis. Dessen ungeachtet führten die Katholiken ihre Fronleichnamsprozession durch. Daraufhin wurden der Pfarrer Ferdinand Lünz von Herdecke, der Missionsvikar Ortmann von Wetter und der Musiker Franz Linden von Wetter vom Bürgermeister in Herdecke beim Kreisgericht in Hagen angezeigt, weil sie ohne polizeiliche Genehmigung in Form einer Prozessionen „einen öffentlichen Aufzug“ veranstaltet hatten. und dabei von dem Musiker Linden mit 7 Mann „Musik“ gemacht worden sei. Die Anklage wurde aber vom Königlichen Kreisgericht in Hagen mit der Begründung abgewiesen, dass die Fronleichnamsprozession in Herdecke, und zwar mit Musikbegleitung, eine alte Tradition sei und daher der polizeilichen Erlaubnis gar nicht bedürfe.
Verbot umgangen
1875 hatte der Herdecker Bürgermeister erneut den Zug der Fronleichnamsprozession durch die Straßen von Herdecke verboten. Als die Wettersche Prozession auf das Herdecker Gebiet kam, wurde sie daher sofort polizeilich aufgelöst. Somit blieb nichts anderes übrig, als die Prozession innerhalb des kirchlichen Besitztums um die Pfarrkirche an der Wetterstraße zu halten. Auf dem Rückweg stellten sich die Wetteraner, sobald das Wettersche Gebiet erreicht war, aber wieder in Prozession auf und zogen so nach Wetter zurück. Gegen das Prozessionsverbot in Herdecke legten die Katholiken Beschwerde ein. Durch Verfügung der Königlichen Regierung zu Arnsberg wurde das Vorgehen des Bürgermeisters auch für ungesetzmäßig erklärt und die Fronleichnamsprozession durch die Straßen der Stadt Herdecke als althergebracht wieder gestattet. Inzwischen war aber die Fronleichnamsprozession in Wetter verboten worden. Doch die Katholiken wussten sich auch dieses Mal zu helfen, um ihre Prozession trotz des Wetterschen Verbots durchzuführen. Daher zogen jetzt die Katholiken aus Wetter in ungeordnetem Zug und mit eingerollten Fahnen bis zur Wetterschen Grenze. Auf Herdecker Gebiet stellten sie sich dann in Prozession auf und zogen so nach Herdecke, wo die Fronleichnamsprozession in diesem Jahr nicht verboten worden war.
Autor:Dr. Margrit Sollbach-Papeler aus Herdecke |
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