Messerangriff wegen zu wenig Lohn

(Text von Sylvia Mönnig) Als sein Lohn niedriger als erwartet ausfiel, bediente sich ein ehemaliger Angestellter eines Iserlohner Handwerksbetriebs brachialer Methoden. Telefonisch bedrohte der 35-Jährige seine beiden Ex-Arbeitgeber, suchte einen von ihnen in der Firma heim und zog ein Messer, um seiner Geldforderung Nachdruck zu verleihen. In dieser Woche stand er vor dem Hagener Landgericht.
Nur wenige Wochen war der Familienvater aus Dortmund im Spätsommer vergangenen Jahres bei dem hiesigen Stukkateur-Betrieb beschäftigt, als er nach Problemen auf einer Baustelle wieder entlassen wurde. Zuvor hatte er es versäumt, seine Lohnsteuerkarte zu übergeben. Konsequenz: Bei der Berechnung seines Lohns wurde automatisch eine ungünstigere Steuerklasse zu Grunde gelegt. Damit „fehlten“ ihm etwa 500 Euro. Die Schuld suchte er, dem sein Vermieter mit Forderungen im Nacken saß, bei seinen Ex-Chefs.
Also rief er am Morgen des 7. September 2011 bei einem von ihnen an, forderte „sein“ Geld und drohte, er mache ihn kaputt. Dem anderen stattete er wenig später einen „Besuch“ ab, in dessen Verlauf er plötzlich ein Jagdmesser in der Hand hatte. Er wollte Bares sehen. Die Polizei erschien, nahm ihn mit und kaum, dass er das Präsidium verlassen durfte, griff er wieder zum Hörer und rief nun den Mann an, den er kurz zuvor mit dem Messer bedroht hatte. Auch ihm drohte er, ihn kaputt zu machen, falls er nicht zahle.
Tatsächlich hätte er das Geld wenige Tage später tatsächlich ohnehin erhalten, nachdem er seine Lohnsteuerkarte doch noch an das Unternehmen geschickt hatte.
Vor Gericht präsentierte sich der 35-Jährige zahm und einsichtig, entschuldigte sich bei den Opfern. „Ich bereue es sehr“, betonte er schnell und beteuerte wenig später: „Ich werde mein Leben lang so einen Fehler nicht mehr begehen.“
Die Ausnahmesituation, in der sich der Angeklagte befunden hatte, sein Geständnis und die Entschuldigung ließen das Gericht von minderschweren Fällen der versuchten schweren räuberischen Erpressung ausgehen. Er erhielt eine Chance: zwei Jahre Haft auf Bewährung. „Wir hoffen, dass sich der Angeklagte das nächste Mal ganz genau überlegt, was er tut“, so die deutlichen Worte der Vorsitzenden Richterin.

Autor:

Karola Schröter aus Hemer

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