Früherer Sexualstraftäter missachtet gerichtliches Näherungsverbot zu Kindergärten - 9 Monate Jugendstrafe ohne Bewährung
Der 20 Jahre alte Hattinger war 2013 rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 3 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Vor Beendigung der verbüßten Freiheitsstrafe war der Angeklagte als Folge einer Beurteilung des Landeskriminalamtes wegen höchstmöglicher Rückfallgefahr mit einem Führungsaufsichtsbeschluss belegt worden. Eine Weisung dieses Beschlusses des Landgerichtes Essen lautete, dass sich der Angeklagte nicht im Bereich von Kindergärten aufhalten darf....