Neuer Hattinger Mietspiegel
Bürger können sich bis zum 15. Januar an Fragebogenaktion beteiligen
Hattingen soll im nächsten Jahr einen aktuellen Mitspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen bekommen.
Der Vorteil eines Mietspiegels liegt darin, dass er auf einer breiten Informationsbasis das örtliche Mietpreisniveau abbildet. Der Mietspiegel erhöht die Transparenz des Mietwohnungsmarktes und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Vertragspartnern. Er erleichtert und versachlicht die eigenverantwortliche Mietpreisbildung. Darüber hinaus kann der Mietspiegel als Begründungsmittel für Mieterhöhungen dienen. Ebenso kann er verwendet werden, um unberechtigte Mieterhöhungsverlangen abzuwehren.
Repräsentative Datenerhebung
Die drei Herausgeber des Hattinger Mietspiegels, der Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend, der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümerverein Hattingen und die Stadt Hattingen, Fachbereich Soziales und Wohnen, haben sich darauf verständigt, durch eine aktuelle Erhebung Daten für die Erstellung des neuen Mietspiegels 2021 zu ermitteln. Als Grundlage dienen hierbei gesammelte Informationen aus einer Befragung von Vermietern frei finanzierter Wohnungsbestände in Hattingen. Der neue Mietspiegel soll dem aktuellen Mietpreisgefüge und den Ansprüchen eines qualifizierten Mietspiegels entsprechen. Hierfür ist eine repräsentative Datenerhebung notwendig.
Die Befragung erfolgt anonym
Die örtlichen Wohnungsgesellschaften und die organisierten privaten Vermieter werden von der Stadtverwaltung direkt eingeladen, an der Befragung teilzunehmen. Darüber hinaus ist auch eine Beteiligung der nicht organisierten privaten Vermieter gefragt. Hierfür liegen die Fragebögen im Rathaus und im Fachbereich Soziales und Wohnen, Hüttenstaße 43, aus. Interessierte Bürger können die Fragebögen auf Wunsch auch auf dem Postweg erhalten (Tel. 02324/204-5514). Außerdem besteht die Möglichkeit, den Fragebogen unter www.hattingen.de online auszufüllen und anschließend per E-Mail an die Stadt Hattingen unter u.meding@hattingen.de zu senden. Die Befragung erfolgt anonym.
Die Herausgeber des Mietspiegels appellieren an die Hattinger Vermieter und Wohnungsgesellschaften, sich an der schriftlichen Befragung anhand eines dreiseitigen Fragebogens zu beteiligen. Der Zeitaufwand für das Ausfüllen ist überschaubar und dürfte nicht mehr als fünf bis zehn Minuten betragen.
Abgefragt werden bei der Datenerhebung insbesondere Informationen über Baualter, Wohnfläche, Lage, Ausstattung, energetische Ausstattung und Mietpreis. Öffentlich geförderte Wohnungen, untervermieteter oder möblierter Wohnraum sowie Wohnungen, deren Miete seit mehr als sechs Jahren unverändert ist, dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht in die Datenerhebung einfließen.
Die Fragebögen können bis zum 15. Januar bei der Stadt, Fachbereich Soziales und Wohnen oder beim Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein, Geschäftsstelle Wülfingstraße 3, abgegeben werden.
Autor:Lokalkompass Hattingen aus Hattingen |
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