Zum Geburtstag auf die Anklagebank
Da werden Polizei, Staatsanwaltschaft und Hauptverhandlung bemüht, doch dann erklärt das Opfer, er könne den Angeklagten, der am Verhandlungstag Geburtstag hat, nicht identifizieren. Schlimmer noch: der Zeuge, der bei der Polizei einen Namen als Beschuldigten angegeben hat, will sich plötzlich darauf auch nicht mehr einlassen.
Die Tat geschah als Folge einer Schlägerei am Reschop. Hier war es nach Alkoholgenuss zunächst zu verbalen Streitigkeiten gekommen, bevor das Opfer verprügelt wurde. Allerdings löste sich die Schlägerei auch wieder auf. Die Polizei erschien trotzdem und einer der Anwesenden teilte den Beamten mit, nach dem Ende der Prügelei habe es noch eine heftige Ohrfeige gegeben. Die soll von jemandem gekommen sein, der erst später zu der Gruppe kam und die eigentliche Schlägerei gar nicht mitbekam. Und weil der Zeuge Minuten vor der Schlägerei jemanden gesehen hatte, den er für den Beschuldigten hielt, gab er dessen Namen zu Protokoll.
Der Angeklagte ist zwar vor Gericht kein Unbekannter, will mit dieser Sache aber nichts zu tun gehabt haben. Er sei gar nicht am Tatort gewesen. Er habe einen Onkel mit gleichem Namen. Vielleicht läge eine Verwechslung vor? Obwohl: Nein, der Onkel könne da auch nicht mitgemischt haben...
Das jedenfalls erklärt auch der Zeuge, der den Angeklagten nicht mehr erkennt, sich aber den gleichnamigen Onkel, einen Familienvater, auch nicht als Täter vorstellen kann. Er sei alkoholisiert gewesen und es sei lange her und man könne sich auch nicht mehr richtig erinnern.
Zwei der weiteren Zeugen sind gar nicht erst erschienen. Einer will ein Attest nachreichen, er sei verhandlungsunfähig. Der andere fehlt unentschuldigt.
Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp ist sichtlich verärgert über den Verlauf der hauptverhandlung und setzt für kommenden Dienstag, 7. Juni, 8.30 Uhr, einen Fortsetzungstermin an. Gegen den fehlenden Zeugen wird ein Ordnungsgeld von 150 Euro festgesetzt, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft.
Außerdem werden sie zum nächsten Termin polizeilich vorgeführt.
Sollten sie sich dem wiedersetzen, könnte ihnen ein Haftbefehl drohen.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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