Zeugin bricht in Tränen aus – Falschbeschuldigung ist eine Straftat

Ein 24 Jahre alter Hattinger hatte sich vor dem Amtsrichter wegen Körperverletzung gegenüber seiner Partnerin zu verantworten. Am Ende der Beweisaufnahme wurde er wegen Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.

Es scheint ein böses Spiel gewesen zu sein, welches die inzwischen Verlobte des Angeklagten mit diesem gespielt hat. Immer wieder war es in der Wohnung des Pärchens zu Streitereien gekommen.

Auf die Aussage des Angeklagten, „wir haben uns öfter gestritten, das ist doch normal in einer Beziehung“, reagierten doch einige Zuhörern im Gerichtssaal mit Stirnrunzeln.

Auch die Nachbarn des Mehrfamilienhauses, in dem das Pärchen in der Innenstadt wohnte, wurden immer wieder Zeuge der teils nächtlichen Auseinandersetzungen. Nachdem der Angeklagte nach einer erneuten Streitigkeit mit Polizeieinsatz von den Beamten mit einem Rückkehrverbot für zehn Tage der Wohnung verwiesen wurde, wollte er Mitte April 2018 zu nächtlicher Stunde seine restlichen Sachen aus der gemeinsamen Wohnung holen, da er inzwischen bei seiner Mutter untergekommen war.

Als seine Partnerin den Angeklagten nicht in die Wohnung ließ, schubste er sie zur Seite und betrat die Wohnung. Die inzwischen mit dem Angeklagten Verlobte rief die Polizei und beschuldigte diesen in ihrer Aussage, ihr dabei eine Kopfnuss verpasst zu haben. Diese Beschuldigung hatte eine Anzeige wegen Körperverletzung und ein gerichtliches Strafverfahren zur Folge.

„Mit der Anschuldigung der Kopfnuss habe ich überreagiert, es gab gar keine, ich wollte ihm einen pinnen“, sagte die angeblich Geschädigte als Zeugin vor Gericht aus. Sie war dann mehr als erstaunt und brach später in Tränen aus, als ihr Richter Kimmeskamp die strafrechtlichen Folgen dieser falschen Verdächtigung verdeutlichte.

Der Staatsanwalt machte sich sofort Notizen, sodass die Geschädigte, die den Angeklagten in Kürze heiraten will, mit einem strafrechtlichen Verfahren wegen falscher Verdächtigung rechnen muss.

Ihr Verlobter, der schon mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt kam, wurde bestraft. Da ihn frühere Geldstrafen nicht beeindruckt haben, schloss sich Richter Kimmeskamp mit seinem Urteil dem Plädoyer des Staatsanwaltes an und verhängte gegen den Hattinger wegen Nötigung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, zur Bewährung ausgesetzt.

150 unentgeltliche Sozialstunden muss er innerhalb von sechs Monaten ableisten, den Weisungen einer Bewährungshelferin folgen und sich zwei Jahre straffrei führen, sonst muss er in´s Gefängnis.

  • § 164 STGB Falsche Verdächtigung
  • (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger …. wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat …. in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen …. wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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