Wiederholter Streit unter 2 Mietern eskaliert – 4 Monate Freiheitsstrafe

Mit den Worten „Wir sind hier nicht im Kindergarten“ beendete Richter Kimmeskamp die unhöflichen Wortwechsel zwischen Angeklagter und einem Zeugen.

Beide wohnen in Niedersprockhövel in einem Haus in getrennten Wohnungen.
Die Angeklagte hatte im September des letzten Jahres vergeblich versucht, ihre Fernsehantenne auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Auf den Dachboden kann sie aber nur, wenn der andere Mieter sie durch seine Wohnung lässt. Da er dem Wunsch der Angeklagten nicht nachkam, trat sie nachts seine Wohnungstüre ein und bedrohte den Nachbarn.

Als die hinzugerufene Polizei eintraf, wurde auch diese massiv bedroht, so dass die 51 Jahre alte Sprockhövelerin zu Boden gebracht und gefesselt werden musste. Auch im Rettungswagen randalierte sie bis zum Eintreffen in einem Fachkrankenhaus weiter. „Sie verhielt sich recht unkooperativ“, so die als Zeugin aussagende Polizeibeamtin, die sich im Rettungswagen noch über die Angeklagte werfen musste, um zu verhindern, dass eine Rettungsassistentin verletzt wurde.

Warum der Streit in dem Wohnhaus immer wieder zu Polizeieinsätzen und zu Gerichtsverhandlungen führt, konnte auch aktuell nicht aufgeklärt werden. Angeklagte und Zeuge betonen beide, man möge sich wechselseitig einfach in Ruhe lassen - was wohl bisher nicht gelang.

Die Angeklagte befindet sich aktuell im Methadon-Programm, um von ihrem Heroin-Konsum wegzukommen. In der Vergangenheit war sie auch schon wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte für die Anklagepunkte Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit versuchter Körperverletzung eine Gesamtstrafe von 7 Monaten, zur Bewährung ausgesetzt.

Richter Kimmeskamp blieb in seinem Urteil mit der Gesamtstrafe von 4 Monaten Freiheitsentzug unter dieser Forderung, unterstellte gleichzeitig die Angeklagte einer Bewährungshelferin und setzte die Freiheitstrafe 3 Jahre zur Bewährung aus. In dieser Zeit darf sich die Angeklagte nichts zu Schulden kommen lassen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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