Wer sprengte den Zigarettenautomaten in Winz-Baak ?
Die Sprengung eines Zigarettenautomaten konnte heute in der öffentlichen Hauptverhandlung des Schöffengerichtes zwei bereits mit dem Gesetz in Konflikt gekommenen Angeklagten aus Bochum nicht nachgewiesen werden. Dennoch wurden sie verurteilt.
Auch nach der Anhörung von acht Zeugen blieben bei Richter Johannes Kimmeskamp und bei seinen beiden Schöffen noch entscheidende Fragen offen. Dieses fasste der Richter mit der Aussage „bestimmte Dinge wurden einfach versäumt“ in seiner Urteilsbegründung zusammen.
Aber von vorne:
Eine Hattingerin wurde am Abend des ersten November des letzten Jahres durch einen Knall und einen hellen Blitz von der Couch in ihrer Wohnung in Winz-Baak aufgeschreckt. Als sie ans Fenster eilte, sah sie, dass der auf der Straße befindliche Zigarettenautomat gesprengt worden war. Durch die gezündete Sprengladung war eine Wölbung im Automaten entstanden. Der Schaden wurde mit 3.200 Euro vom Betreiber des Automaten angegeben.
Die Zeugin sah zwei Männer am Automaten stehen, die sich kurzfristig in einer videoüberwachten Hofeinfahrt versteckten und dann auf der Dahlhauser Straße weiter gingen.
Die von ihr alarmierte Polizei traf einige Zeit später ein und bemerkte auf dem weiteren Straßenverlauf die beiden aus Bochum stammenden Angeklagten. Da die Personenbeschreibung der Augenzeugin in etwa passte, wurden die beiden Tatverdächtigen zur Wache gebracht und vernommen.
In der Hauptverhandlung schilderten beide Angeklagten ihre Version des Geschehens: Nach dem abendlichen Konsum von Betäubungsmitteln wollten die Bochumer an einem Automaten noch Zigaretten ziehen. An dem später gesprengten Automaten wollen sie schon früher Probleme gehabt haben, indem der Automat zwar Geld entgegennahm, aber keine Zigaretten ausgab. Daher gingen sie einen Automaten weiter und wollen dort zwei Schachteln Zigaretten gezogen haben.
Wie cool ist das denn ?
Auf dem Rückweg hatten sie dann den kurz zuvor gesprengten Automaten entdeckt. Ein Angeklagter gestand dann, dass er dachte, „wie cool ist das denn“, gestand, in den gesprengten Automaten hinein gegriffen zu haben, konnte jedoch keine Zigaretten erbeuten. Kurze Zeit später wurden die beiden Bochumer von der Polizei aufgegriffen. Bei einem der Angeklagten wurden geringe Mengen Betäubungsmittel gefunden.
Für die Verurteilung, diese Sprengstofftat begangen zu haben, die nach dem deutschen Strafrecht ein schweres Verbrechen ist und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, fehlten allerdings dem Schöffengericht schlüssige Beweise.
Polizeihund half auch nicht weiter
Es wurden weder die Kleidungsstücke der Angeklagten noch die Folien der von diesen gezogenen Zigarettenschachteln vom LKA auf Schmauchspuren untersucht. Auch wurde die Videoüberwachung eines Nachbargrundstückes, auf dem sich die Angeklagten kurzzeitig aufhielten, nicht ausgewertet.
Genauso war die Auswertung der Elektronik des Zigarettenautomaten, an dem die beiden Angeklagten ihre Zigaretten gezogen haben wollen, nicht Gegenstand der Vorermittlungen.
Mit der Verkündung des Urteils des Schöffengerichtes entsprach dieses dann in etwa dem geforderten Strafmaß von Staatsanwalt Björn Kocherscheidt.
Geld- und Bewährungsstrafe
Der 30 Jahre alte Bochumer erhielt wegen versuchtem Diebstahl eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen einkommensabhängig zu je 10 Euro, also 600 Euro, sein gleichaltrig angeklagter Freund erhielt wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von drei Monaten sowie auferlegte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. Seine Strafe fiel höher aus, da er trotz kurz vor dem Tattag erfolgter einschlägiger Verurteilung durch ein Bochumer Gericht wieder unerlaubt Betäubungsmittel konsumiert hatte.
Die Urteile erlangen erst Rechtskraft, wenn nicht innerhalb einer Woche von den Verurteilten oder von der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt wird.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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