War das Kind angeschnallt oder nicht - Streitfrage vor Gericht
Eine Hattingerin hatte sich vor Gericht wegen einer Ordnungswidrigkeit zu verantworten. Sie soll ihr minderjähriges Enkelkind in einem Taxi nicht angeschnallt haben. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt.
Die Hattingerin hatte einen Bußgeldbescheid in Höhe von 60 Euro erhalten. Sie wurde darin beschuldigt, Anfang Juni 2017 bei einer nächtlichen Fahrt in einem Taxi ihr minderjähriges Enkelkind nicht angeschnallt zu haben. Gegen den Bußgeldbescheid hatte sie Einspruch eingelegt. Über den Einspruch wurde jetzt im Amtsgericht verhandelt.
Nach einer Familienfeier hatte die Hattingerin in den frühen Morgenstunden ein Taxi gerufen. Als dieses eintraf, stieg sie mit ihrem minderjährigen Enkelkind ein. Sie will das Enkelkind und sich auf der Rückbank angeschnallt haben. „Ich habe sogar noch mein angeschnalltes Enkelkind mit den Armen festgehalten, da ich keinen Kindersitz mit hatte“, sagte die Beschuldigte zu Richterin Strathausen.
Dieses bestätigte ein weiterer Mitfahrer, der vorne neben dem Taxifahrer Platz genommen hatte.
Kurz nachdem das Taxi das Grundstück des Hattinger Restaurants verlassen hatte, wurde es im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten.
Dabei will ein Polizeibeamter festgestellt haben, dass das minderjährige Kind auf der Rückbank weder angeschnallt war noch auf einem Kindersitz saß. Auch eine weitere Polizeibeamtin will dieses so gesehen haben.
Der Taxifahrer bestätigte als Zeuge, dass das Kind in seinem Wagen angeschnallt war, als er losfuhr. Ob das Kind dann den Sicherheitsgurt während der Fahrt gelöst hat, konnte er nicht sagen.
Da drei Zeugen bestätigten, dass das Kind angeschnallt war, als das Taxi los fuhr, stellte Richterin Strathausen am Ende der Anhörung das Verfahren gegen die Hattingerin ein. Die Feststellung der Polizeibeamten wurden dabei so gewertet, dass diese beim stehenden Taxi das nicht angeschnallte Kind bemerkten. Dieses war hierbei nicht zu ahnden.
Die Hattingerin verließ erleichtert den Gerichtssaal, muss allerdings für die Kosten Ihrer Rechtsanwältin aufkommen.
Erklärung : Gurt- und Anschnallpflicht
- Der Bußgeldkatalog sieht eine Geldstrafe von 60 Euro und einen Punkt für den Fall vor, wenn ein Kind ohne jegliche Sicherung im Auto mitgenommen wird (z.B. kein Gurt und kein Kindersitz).
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.