Vorabi-Party hatte ein Nachspiel vor Gericht

Immer war es gut gegangen. Mit einem schriftlichen Erziehungsauftrag konnte der 16jährige Freund von dem über 18jährigen Kumpel problemlos in Diskos mitgenommen werden. Nur auf dem Vorabi-Ball ging das gründlich schief und der junge Mann landete dieser Tage vor dem Hattinger Jugendgericht.

Was ist das überhaupt, ein schriftlicher Erziehungsauftrag? Damit erlauben Eltern den Besuch einer Veranstaltung, ohne selbst dabei zu sein. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen mit einer erziehungsbeauftragten Person ohne zeitliche Begrenzung Diskotheken, Veranstaltungen, Gaststätten besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis 24 Uhr ohne Begleitung und nach 24 Uhr in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person Veranstaltungen besuchen.
Der Erziehungsauftrag muss auf der Veranstaltung mitgeführt werden! Ebenso mitgenommen werden muss eine Ausweiskopie eines Elternteiles sowie die Ausweise der oder des Jugendlichen und natürlich der Vertrauensperson, die selbstverständlich volljährig sein muss.

In diesem Fall, der zur Anklage wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht führte, ging es um eine Vor­abi-Party. Wie so oft wurde ein 16jähriger von seinem volljährigen Kumpel mitgenommen. Die Mutter bestätigt später vor Gericht, dass dies schon vorher oft passiert sei und nie habe es ein Problem gegeben.
Diesmal aber doch. Die Kumpels besuchen gemeinsam die Party in einer Gaststätte, die für die Vorabi-Party angemietet wurde. Doch mitten in der Nach geht plötzlich das Bier aus. Ab dann wird Hochprozentiges ausgeschenkt, oft in Verbindung mit Cocktails.
Nur anderthalb Stunden später wird der 16jährige mit einem Krankenwagen und einem Blutalkoholgehalt von fast zwei Promille in ein Krankenhaus gebracht. Sein volljähriger Kumpel wird angeklagt wegen Körperverletzung durch Unterlassung. Denn er hatte den schriftlichen Auftrag, sich um seinen Kumpel zu kümmern, damit dem dieses eben nicht passiert.
Dem Angeklagten ist die ganze Situation völlig unverständlich. „Klar waren wir gemeinsam dort. Wir haben immer irgendwie in der Nähe zueinander gestanden und es wurde Bier getrunken. Dann gab es kein Bier mehr und plötzlich sagte mein Freund, er müsse zur Toilette. Er kam aber nicht wieder und ich habe ihn gesucht. Da war es schon zu spät.“
Er habe dann die Mutter des Freundes angerufen und auch den Krankenwagen verständigt. Er könne aber trotzdem nicht verstehen, was genau passiert sei. Gut, auf dem Weg zur Toilette habe man an der Theke vorbei gemusst, aber er könne sich nicht erinnern, dass sein Kumpel lange verschwunden gewesen wäre.
Die Mutter des sternhagelvollen Jugendlichen erklärt, sie könne dem Angeklagten nicht böse sein. „Man kann doch nicht den ganzen Abend wie angekettet nebeneinander stehen!“
Daraufhin will der Vorsitzende Richter dann aber doch wissen, warum sie den Erziehungsauftrag denn dann erteilt habe. Schließlich habe der Gesetzgeber sich etwas dabei gedacht, Jugendlichen zwischen 16 und 18 Uhr den Besuch grundsätzlich nur bis 24 Uhr zu erlauben.
Für den Angeklagten geht das Verfahren glimpflich aus. Das Verfahren wird gegen die Zahlung von 100 Euro an die Landeskasse eingestellt und die Anklage auf fahrlässige Körperverletzung gemildert.
Für den jungen Mann, der sich bei der Bundeswehr für eine zwölfjährige Dienstverpflichtung beworben hat, eine wichtige Sache.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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