Vor Gericht: Junge Frau im Fahrstuhl begrapscht
Ein 31jähriger Familienvater, Mitarbeiter in einem Döner-Imbiss, ist der sexuellen Nötigung gegenüber einer damals Siebzehnjährigen angeklagt. In einem ersten Hauptverhandlungstermin konnte noch kein Urteil gefällt werden.
Die junge Frau, die sich in der Ausbildung befindet und noch Schülerin ist, hat im Sommer letzten Jahres während ihres Praktikums in einem Friseursalon mehrmals in der Woche in dem Imbiss einen Döner zum Mitnehmen gekauft. Der Mitarbeiter machte der blonden Jugendlichen Komplimente und gab auch schon einmal einen Kaffee aus.
Am Tattag im Juli 2014 war die junge Frau wieder vor Ort und befand sich nach ihrem Einkauf auf der Fußgängerbrücke über der Martin-Luther-Straße auf dem Rückweg zum Friseur. Sie hatte Kopfhörer in den Ohren und hörte Musik.
Plötzlich spürte sie die Hand des Angeklagten auf ihrem Rücken. Der Mann habe, so die Frau, gesagt, er wolle auch zum Friseur und die junge Frau dachte sich nichts dabei. Als sie am S-Bahnhof die Treppenstufen herunter gehen wollte, hatte der Mann den Fahrstuhlknopf gedrückt und animierte die junge Frau zum Einsteigen.
Im Fahrstuhl kam es nach beiden Aussagen zu Berührungen auf dem nackten Po der Frau und zu Küssen. Immer wieder, so die Frau, habe der Mann auf die Knöpfe des Aufzuges gedrückt, um ein Öffnen der Tür zu verhindern. Der Fahrstuhl fuhr zunächst bis hinunter zu den S-Bahn-Gleisen, dann wieder auf die Ebene der Straßenbahn zurück und dort gelang es der Frau, zu flüchten.
Sie will dann zum Friseur gegangen sein, dort die Geschichte sofort per Handy ihrem Freund erzählt haben und auch einer Mitarbeiterin des Friseursalons, die beide jetzt noch bei einem Fortsetzungstermin als Zeugen vernommen werden sollen.
Wenige Tage später berichtete sie den Vorfall auch ihren Eltern. Ihr Vater ging mit ihr zu dem Imbiss, ließ sich den Mann zeigen und stellte ihn zur Rede. Dann gingen sie zur Polizei und erstatteten Anzeige.
Fortsetzung folgt
Schon einmal hatte es einen Termin zur Hauptverhandlung gegeben, doch aufgrund der schlechten Deutschkenntnisse des Angeklagten hatte der ohne Dolmetscher gestartete Termin nicht fortgesetzt werden können. Nun, zusammen mit Anwalt und Dolmetscher, gab der Angeklagte zu, es habe dieses Treffen gegeben und es sei auch zu den Berührungen und Küssen gekommen, aber die junge Frau habe ihn geküsst und sich mit ihm verabredet. Er will nichts Unrechtes getan haben. Privat habe er seit dem letzten Sommer Probleme, denn seine Ehefrau drohe mit Scheidung. Sein Wunsch sei, die Sache möglichst schnell hinter sich zu bringen.
Sein Anwalt schlägt eine Geldzahlung an die junge Frau sowie eine gemeinnützige Einrichtung vor. Das entspräche einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Die Staatsanwältin erklärt sofort: „Das können Sie vergessen. Das mache ich nicht mit.“
Die Polizisten, welche die Aussage der Jugendlichen damals als Anzeige aufgenommen haben, bescheinigen im Zeugenstand beide, die junge Frau habe gefasst gewirkt, habe den Angeklagten nicht stärker belastet und nicht den Eindruck hinterlassen, hier eine Räuberpistole zu erzählen. Sie habe glaubhaft gewirkt.
Die Fortsetzung wird wahrscheinlich am Montag, 18. Mai, 13 Uhr, stattfinden.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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