Von Betrügern und Drogen

Im Flur des Hattinger Amtsgerichtes: Die beiden Türen hinten führen in den Großen Sitzungssaal. Foto: Pielorz
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Immer wieder gibt es in Hauptverhandlungen vor dem Hattinger Amtsgericht betrügerische Fälle aufzuklären. Dabei spielt die Frage, ob die Angeklagten alt oder jung sind, keine Rolle. In einem ersten Fall im Erwachsenenstrafrecht ging es um eine falsche eidesstattliche Versicherung, in einem zweiten Fall um mehrfachen Betrug im Jugendstrafrecht. Jugendliche als Zeugen brachten schließlich in einem dritten Fall einen Erwachsenen hinter Gitter, der aus seiner Wohnung mit Drogen handelte.

Im ersten Fall soll der Angeklagte die Frage des Gerichtsvollziehers nach eigenen Konten verneint haben, obwohl er zu diesem Zeitpunkt mindestens Miteigentümer von vier Konten gewesen ist. Damals ging es um Auskünfte zu seinem Vermögen. Seine Verteidigung erklärt, es habe sich bei den Konten um Darlehenskonten gehandelt und deshalb sei dies kein Vermögen. Bei einer Vermögensauskunft, wie die eidesstattliche Versicherung neuerdings offiziell heißt, müsse man solche Konten nicht angeben. Es seien ja Schulden. Zudem erklärt der Angeklagte, er habe die Existenz dieser Konten schlicht vergessen.
Angezeigt hatte ihn ein ehemaliger Geschäftspartner, der Autos in großem Stil ins Ausland verkauft hat und sich heute selbst nach Italien abgesetzt hat. Ihm waren diese Konten bekannt und er ist der Hauptgläubige des Angeklagten, hat selbst aber schon in U-Haft gesessen. Die Verteidigung sieht hier keine strafrechtliche Relevanz für den Angeklagten, der ja schließlich durch das Verschweigen keine Vorteile gehabt hätte. Das Verfahren wird gegen eine Zahlung von 1000 Euro vorläufig eingestellt.
Bedeutend schwerer wiegt der Betrug eines heute 21jährigen vor dem Jugendschöffengericht. Zehnmal war der junge Mann mit der Deutschen Bahn ohne gültige Fahrkarte unterwegs, mehrfach kassierte er zu Unrecht Geld vom Job-Center, obwohl er eine Arbeit hatte und schließlich wird ihm noch eine Urkundenfälschung zu Last gelegt. Mit Letzterer begann sein eigentlicher Leidensweg. Er schaffte seine Ausbildung zum Rettungssanitäter nicht, sein Arbeitsgeber wollte ihn deshalb nicht mehr beschäftigen. Er fälschte eine Urkunde, wonach er bestanden hatte, doch die Fälschung fiel auf. Er verlor neben dem Job auch seine Wohnung, wurde obdachlos und landete 2014 auf der Straße. Ein Problem kam zum anderen. Heute hat er rund 17.000 Euro Schulden.
Seit Januar 2015 lebt er nicht mehr auf der Straße, hat eine neue Lebensgefährtin und ist für die kranke Frau ein Fels in der Brandung. Sie leben gemeinsam und ziehen nun in eine rollstuhlgerechte Wohnung. Mit einem Schuldnerberater will er in Zukunft seine Schulden zurückzahlen und wieder Fuß fassen. Derzeit lebt das Paar von Hartz IV und bald auch von Pflegegeld.

Im Hattinger Amtsgericht

Für seine Taten wird der junge Mann nach Jugendstrafrecht abgeurteilt. Er wird verwarnt und bekommt einen Betreuer vom Jugendamt zur Seite gestellt. Weil er durch die Pflege nur schwer abkömmlich ist, bleibt ihm ein zweiwöchiger Dauerarrest erspart. Stattdessen muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Jugendliche spielen auch eine große Rolle bei der Verurteilung eines erwachsenen Angeklagten, in dessen Wohnung ein schwunghafter Handel mit Cannabis stattgefunden hat. Schon 2014 war der Mann vom Amtsgericht Hattingen wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige unter 18 Jahren zu einer Bewährungsstrafe von 1,3 Jahren verurteilt worden. Eindruck gemacht hat dies wohl nicht. Regelmäßig kamen in seiner Wohnung Jugendliche zusammen, die dort Drogen nahmen, diese auch dort portionierten und lagerten und von der Wohnung aus auch weiterkauften. Mehrere junge Zeugen bestätigten dies. So wurde er zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Außerdem droht ihm der Widerruf der Bewährung. Dann könnte sein Aufenthalt im Gefängnis viel länger dauern.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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