Vom Gerichtssaal direkt in die Zelle

Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt und vor diesem Gericht hat er auch schon mehrfach „gesessen“. Der junge Mann kam mit einer Familie aus dem Kosovo und wurde immer wieder wegen Körperverletzung verurteilt.
Das ist auch diesmal so: Zum einen soll er bei einer Vorabi-Party jemanden verprügelt haben, der noch vor der Polizei den Namen des Schlägers angab, bei der Hauptverhandlung aber solche Angst vor dem Angeklagten hatte, dass er behauptete, sich nicht mehr erinnern zu können.
In einem zweiten Fall geht es um eine Prügelei, die durch eine geschnorrte Zigarette ausgelöst wurde. Der Angeklagte fühlte sich veralbert und wusste wieder nichts besseres, als einfach zuzuschlagen.
Und ein dritter Fall wurde gleich mitverhandelt: Hier soll er mit zwei Kumpels, gegen die gesonderte Verfahren laufen, nach einem Fußballspiel in Dortmund geprügelt haben. Zunächst soll das Trio auf zwei Unbekannte, die in der Schlange einer Disco standen, eingeschlagen haben. Dann kam es zu einer Schlägerei mit fünf anderen Männern, die sich schützend vor die Unbekannten stellten. Einer von ihnen ist Polizeibeamter in Ausbildung. Er wurde im Gesicht schwer verletzt und will in einem Zivilprozess Schadenersatzansprüche geltend machen. Auch die anderen Männer wurden verletzt. Nach einer Personenbeschreibung wurden die drei Täter noch am gleichen Tag von der Polizei festgenommen.
Der Angeklagte hat sich trotz eines umfangreichen Vorstrafenregisters und entsprechender Jugendarreste und Anti-Aggressionstrainings nicht beeindrucken lassen und seinen Lebenswandel nicht geändert.
Vor Gericht verliest er eine Erklärung über sein Leben. Sein Vater habe ihm in den letzten Jahren gefehlt und er habe eine starke Hand gebraucht – eine Einschätzung, die ihm Staatsanwältin und Gericht nicht abnehmen. Der Vater hat über vier Jahre im Gefängnis verbracht und wurde aus der Bundesrepublik abgeschoben, ist jetzt allerdings wieder im Land.
Sein Sohn wurde bereits 2007 zum ersten Mal wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Am Verhandlungstag wird er wegen Fluchtgefahr noch im Gerichtssaal verhaftet. Zwei Jahre und drei Monate Gefängnis lautete das Urteil.
Etwas besser traf es den anderen Mittäter. Der junge Mann aus Kasachstan, der in Dortmund in die Schlägerei verwickelt war, ist zwar auch kein unbeschriebenes Blatt, gehört aber noch zur „harmloseren“ Sorte. Für ihn spricht auch, dass er im Mai nächsten Jahres seine Ausbildung abschließen wird. Sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung lassen ihn zumindest einen Silberstreif erahnen.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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