Vierte Runde im "Prügel-Prozess"
Auch der vierte Tag des „Prügel-Prozesses“ brachte kein Urteil. Der 23jährige Angeklagte, der seine Freundin krankenhausreif geschlagen haben soll, beteuert seine Unschuld. Die Freundin will von den gegenüber der Polizei gemachten schweren Vorwürfen auch nichts mehr wissen. Und: Sie ist erneut vom Angeklagten in der zehnten Woche mit Zwillingen schwanger.
Der Angeklagte gibt sich vor Gericht selbstbewusst. Schick gekleidet und ein Lächeln auf den Lippen. Hand in Hand kommt und geht er mit der Nebenklägerin durch die Gerichtsflure. Ganz so, als ob er sich sicher ist, dass ihm diesmal nichts passieren wird.
Wenige Tage bevor er seine Lebensgefährtin krankenhausreif geschlagen haben soll, prügelte er sich an Weiberfastnacht 2013 in der Altstadt.
Das Amtsgericht Hattingen verurteilte ihn im September letzten Jahres wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Verurteilte ging in die Berufung und das Landgericht Essen milderte das Urteil des Amtsgerichtes im Februar dieses Jahres zu einer Bewährungsstrafe in gleicher Höhe ab.
Wird der Angeklagte jetzt für die Tat an seiner Lebensgefährtin verurteilt, so wird das zuvor beschriebene Urteil einbezogen und eine Gesamtstrafe gebildet. Entscheidend wird die Frage nach der Höhe der Gesamtstrafe sein und die Frage der Bewährung. Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden, darüber hinaus nicht.
Am vierten Tag des „Prügel-Prozesses“ wurde die Tante des Opfers vernommen. Die 45jährige lebt in Göttingen und bekam im Februar 2013 einen Anruf aus Hattingen und die Information, ihre Nichte sei von ihrem Lebensgefährten verprügelt worden. Die Tante gibt im Zeugenstand an, sie sei nach Hattingen gekommen. Sie habe sich um ihre Nichte und deren zwei kleine Kinder gekümmert, sie habe sie mit nach Göttingen in ihre Wohnung genommen und man habe dort acht bis neun Monate gemeinsam gelebt. Der Angeklagte habe zweimal angerufen und mit ihr geredet und habe ihre Nichte zurückholen wollen. Sie aber habe ihre Nichte nicht ans Telefon geholt. Sie gibt auch an, die Nichte habe ihr gesagt, dass der Angeklagte sie geschlagen und getreten habe.
Dann eskaliert die Situation und Tante und Nichte streiten sich im Gerichtssaal. Seit drei Monaten habe man nicht mehr miteinander geredet. „Ich hasse Dich“, sagt das Opfer. „Meine Nichte ist dumm“, sagt die Tante, die nicht verstehen kann, dass die Nichte zu ihrem Lebensgefährten offensichtlich wieder engsten Kontakt hat, aber immer noch in Göttingen in einer eigenen Wohnung lebt, sich aber mit dem Gedanken trägt, wieder zurück zu kommen.
Weil der Pflichtverteidiger des Angeklagten für diesen vierten Prozesstag aufgrund einer anderen Verhandlung vertreten werden musste, wird ein Antrag auf Aussetzung der Verhandlung gestellt.
Die Plädoyers und weitere ergänzende Informationen und natürlich das Urteil soll es dann am Mittwoch, 4. Juni, 14 Uhr, geben.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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