Verurteilung wegen Beihilfe
Der Angeklagte soll den jungen Freunden seines Sohnes bei der Vorbereitung der Falschaussagen geholfen haben. Dafür sitzt er nun selbst auf der Anklagebank.
von dr. anja pielorz
HATTINGEN. Vorausgegangen ist dieser Verhandlung eine ganz andere Hauptverhandlung zur Körperverletzung. Es hatte eine Prügelei mit Opfern gegeben, in die der Sohn des Angeklagten verwickelt war. Die Kumpels, die ihn nicht hängen lassen wollten, trafen sich in der Wohnung zur Absprache der Taktik, was sie aussagen sollten.
Dabei soll der anwesende Vater des jungen Mannes Hilfe geleistet haben, was man vor Gericht aussagen und was besser verschiwegen werden soll. Bei der Gerichtsverhandlung kam es auf den Gerichtsfluren zu Streit und schließlich zum Abbruch der Verhandlung. Bei einem zweiten Termin hatte der anwaltliche Rat schließlich zu einem Geständnis geführt und der junge Mann wurde verurteilt. Drei seiner Kumpels, die bereits ihre Falschaussage gemacht hatten, mussten eigene Verfahren durchstehen und wurden verurteilt.
Nun geht es in einem neuen Verfahren um die Frage, ob der Vater des verurteilten Sohnes die Kumpels zu der Falschaussage angestiftet hat, um seinem Sohn zu helfen.
Die Aussagen der jungen Männer, die nochmals deutlich auf die wahrheitsgemäße Aussage verwiesen werden, lassen allerdings den Schluß zu, dass sie sich selbst untereinander abgesprochen hatten. Der Vater des damaligen Angeklagten hatte höchstens einen helfenden Einfluss, weshalb er wegen Beihilfe verurteilt wurde.
Der Mann hat starke gesundheitliche Probleme, leidet unter Depressionen und befindet sich in Behandlung. Er sieht sich in der Opferrolle und streitet vor Gericht auch die Beihilfe ab. Er habe die Jugendlichen lediglich in seine Wohnung gelassen und sei dabei gewesen. Mehr habe er nicht gemacht.
Die Staatsanwaltschaft sieht dies anders, zumal der Angeklagte sich noch in der Bewährungszeit befindet. Vom Landgericht Essen war er wegen Körperverletzung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zusammen mit dieser Strafe drohen ihm jetzt ein Jahr und drei Monate.
Das Gericht verurteilt ihn schließlich zu einem Jahr und zwei Monaten. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte fühlt sich ungerecht behandelt.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.