Verfahren wegen Mordes gegen Sprockhöveler aus Beweismangel eingestellt - Straußenfarm-Besitzer bleibt weiterhin verschwunden -
Seit über vier Jahren wurde über die Suche auf der Straußenfarm in Sprockhövel berichtet. Die Leiche des vermissten 47 Jahre alte Miteigentümers des Grundstückes, auf dem in 8 unterirdischen See-Containern Cannabis-Pflanzen gezüchtet wurden, konnte trotz monatelanger intensiver Sucharbeiten durch Spezialkräfte der Polizei und des THW auf dem Gelände nicht gefunden werden.
Annähernd 1.000 Kubikmeter Erde wurden auf dem ca. 22.000 qm großen Grundstück untersucht und gesiebt. Auch die aus dem Boden sichergestellten Knochenfunde stammten nachweislich nicht von dem vermissten Wuppertaler Miteigentümer der Straußenfarm.
In den unterirdischen Containern, so Staatsanwalt Wilhelm Kassenböhmer im April 2013, wurden unter professionellen Bedingungen Cannabis-Pflanzen mit Belüftung, Bewässerung und mit Beleuchtung gezüchtet. Über 2.000 Pflanzen wurden damals entdeckt.
Staatsanwalt Lichtinghagen aus Essen hat jetzt dem Antrag von Strafverteidiger Dr. Gregor Hanisch aus Hattingen stattgegeben und das Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen den aus Sprockhövel stammenden 39 Jahre alten Ex-Polizisten eingestellt, da sich ein hinreichender Tatverdacht wegen Mordes nicht ergeben hatte. Dieses teilte Rechtsanwalt Dr. Hanisch jetzt dem Stadtspiegel auf Nachfrage mit.
Anklage : Getötet, zerteilt und vergraben
Sein Mandant stand im Verdacht, seinen Kumpel getötet, zerteilt und vergraben zu haben. Er soll dieses ganz detailliert einem früheren Zellengenossen berichtet haben. Der Tatverdächtige hatte wiederum angegeben, sein Partner hätte sich nach Südafrika abgesetzt.
Der Sprockhöveler Ex-Polizist wurde bereits im Jahre 2013 wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten verurteilt.
Unter Berücksichtigung seiner Vorstrafen, der noch offenen Bewährungsstrafen und der Ersatzstrafen wird der Sprockhöveler noch bis Ende 2019 in der Justizvollzugsanstalt verbringen müssen. Bereits früher war er wegen Vergewaltigung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt worden.
Die Einstellung des Verfahrens ermöglicht es jedoch der Staatsanwaltschaft, bei einer sich ergebenden späteren neuen Beweislage ggfs. erneut Anklage zu erheben.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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