Turbulente Verhandlung beim Amtsgericht - Richter droht mehrfach Ordnungsgeld an

„Die Polizei nervt - jetzt reicht es“ sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort und betonte, er sei unschuldig, habe den LKW nicht gefahren und würde bei einer Verurteilung sofort Rechtsmittel einlegen. Der 28 Jahre alte Hattinger hatte sich nämlich vor Gericht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten.

Eine Polizeibeamtin will den Angeklagten, der keine Fahrerlaubnis besitzt, im März 2016 als Fahrer eines LKW im Rauendahl gesehen haben. Da sie sich in ihrer Freizeit befand, verständigte sie die Wache, die aufgrund anderer Einsätze unmittelbar jedoch keine Kräfte einsetzen konnte, um den Fahrer zu stellen. Eine Anzeige wurde aber ausgefertigt.

Vehement bestritt der Angeklagte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Nicht er sei gefahren, sondern sein Cousin, so seine Einlassung vor Gericht. Der Cousin sagte dann als Zeuge aus und bestätigte, dass er in dem Unternehmen, welches dem Vater des Angeklagten gehört, öfter aushelfe, in dem er einen LKW fahre. Ob er an dem Tattage gefahren sei, konnte er allerdings nicht genau bestimmen. Auch Fahrtenbücher und Stundennachweise wurden nicht vorgelegt.

Der Vater des Angeklagten, der bei seiner Aussage keinen Dolmetscher benötigte, sagte dann sehr aufgebracht aus, dass er den Eindruck habe, dass die Fahrzeuge seiner Firma „unverhältnismäßig oft“ von der Polizei kontrolliert würden.

Als die Polizeibeamtin als Zeugin vernommen wurde, kochten dann die Emotionen im Gerichtssaal hoch. Richter Kimmeskamp drohte dem Angeklagten und den Zeugen mehrmals Ordnungsgelder an, sofern diese weiter die Hauptverhandlung durch lautstarke Äußerungen während der Anhörung der Polizeibeamtin stören würden.

Während der Angeklagte betonte, er habe seit 5 Jahren einen Bart und habe sein Aussehen nicht verändert, schilderte die Polizeibeamtin, der Angeklagte habe am Tattage keinen Bart getragen. Während der Cousin des Angeklagten dessen Aussage bestätigte, sagte der Vater des Angeklagten, sein Sohn trage mal einen Bart, mal sei er rasiert. Die Polizeibeamtin war sich sicher, den Angeklagten, mit dem sie dienstlich schon zu tun hatte, eindeutig erkannt zu haben.

Laut Bundeszentralregister ist der Angeklagte sechs Mal wegen verschiedener Straftaten vorbestraft. Außerdem befindet er sich noch in einer Bewährungszeit.

Am Ende der Beweisaufnahme war für den Vertreter der Staatsanwaltschaft der Anklagevorwurf bestätigt. Er forderte für das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung und eine Sperrfrist von einem Jahr, bevor dem Angeklagten eine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Richter Kimmeskamp schloss sich dann in seinem Urteilsspruch dem Plädoyer des Vertreters der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den Angeklagten.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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